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Magdeburg, den 04.12.2018

22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ermöglicht bessere und vielfältigere Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Heute hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt beschlossen, das Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag dem Landtag von Sachsen-Anhalt zuzuleiten. Der Änderungsstaatsvertrag zur Reform des Telemedienauftrags ist ein großer Schritt zur inhaltlichen Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er ermöglicht es den Rundfunkanstalten, sich im Internet insgesamt neu zu positionieren. Im Vertragswerk werden sie erstmals ausdrücklich mit der Nutzung von Möglichkeiten interaktiver Kommunikation und von Social-Media beauftragt. Besonders hervorzuheben an der Neuregelung ist, dass die Mediatheken interessanter und vielfältiger werden sollen. So gilt die maximale gesetzliche Verweildauerfrist nur noch für bestimmte Spielfilme und bestimmte kommerzielle Sportereignisse. Im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist eine Vernetzung der Telemedienangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio untereinander vorgesehen, zudem wird eine Verlinkung auf Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur beauftragt. Der Auftrag umfasst zukünftig die Berücksichtigung von zeit- und kulturgeschichtlichen Archiven mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien. Schließlich soll die barrierefreie Gestaltung verbessert werden. Auf diese Weise können sie der vom Bundesverfassungsgericht 2018 festgestellten wachsenden Bedeutung in einer veränderten Medienlandschaft besser gerecht werden. Staats- und Kulturminister Rainer Robra: ?Sachsen-Anhalt hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass sich ARD, ZDF und Deutschlandradio im Internet neu aufstellen, da der bisherige Telemedienauftrag in seinem Kern mehr als zehn Jahre alt ist. In dieser Zeit hat sich im Internet eine völlig andere Realität eingestellt, auf die der Gesetzgeber reagieren muss.? Die Rundfunkanstalten müssen auch in der digitalen Welt die wachsenden Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer bedienen können. Angesichts der Vielzahl neuer Angebote, die im Internet zur Verfügung stehen, verlieren die traditionellen Programme an Bedeutung. Besonders jüngere Menschen konzentrieren sich vorwiegend auf das Internet, sowohl für Unterhaltung als auch für Nachrichten und Informationen. Der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde von allen Ländern im Oktober 2018 unterzeichnet. Er bedarf nunmehr der Ratifizierung durch die Landtage. Er soll am 1. Mai 2019 in Kraft treten. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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