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Magdeburg, den 04.12.2018

Ein gemeinsamer Portalverbund von Bund und Ländern soll sämtliche digitalen Verwaltungsdienstleistungen einfach, schnell und sicher für jedermann machen

Sachsen-Anhalt zuständig für den Schwerpunkt BILDUNG In Zukunft sollen Bürgerinnen und Bürger Verwaltungsdienstleistungen aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen online mit wenigen Mausklicks erledigen können. Bis 2022 sollen demnach Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Das bedeutet, egal von welchem Verwaltungs-Portal aus man digital ?einsteigt?, alle Dienstleistungen lassen sich einfach finden und sicher online abwickeln. Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG). Wer eine digitale Verwaltungsleistung nutzen möchte, muss in der Regel seine Identität nachweisen. Dazu dienen Nutzerkonten für Bürger und Unternehmen, die es auf jedem Verwaltungsportal im Portalverbund geben wird. Als Identifizierungsmittel kommen aktuell in Betracht: ·        Benutzername-Passwort-Kombination ·        Online-Ausweisfunktion des Personalausweises  ·        Softwarezertifikate ·        Hardwaretoken  Diese Liste kann um weitere sichere und einfach verwendbare Identifizierungsmittel erweitert werden. Mit ihrem einmalig eingerichteten Konto können Nutzer dann bundesweit alle digitalen Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie das Konto des Bundes oder eines Landes nutzen. Wer kein eigenes Nutzerkonto möchte, kann auch einen Gast-Zugang verwenden. Jedes Bundesland ist zuständig für bestimmte Themen. Sachsen-Anhalt hat die Federführung beim Thema BILDUNG übernommen. Dabei werden vor allem die Felder Schulbildung, Berufsausbildung, Studium und Weiterbildung betrachtet. Finanz-, Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftsminister arbeiten hier eng zusammen. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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