Landesverwaltungsamt genehmigt dem Landkreis Stendal die Haushaltssatzung 2019
Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2019 des Landkreises Stendal genehmigt. Damit verfügt der Landkreis über die notwendige Rechtsgrundlage für sein künftiges wirtschaftliches Handeln. ?Der Landkreis Stendal ist der erste, der bereits in diesem Jahr mit der genehmigten Haushaltssatzung Planungssicherheit für das kommende Jahr haben wird. Das eröffnet dem Kreis auch die notwendigen Spielräume, um wichtige geplante Investitionen trotz weiterhin angespannter Haushaltslage umsetzen zu können.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Unterzeichnung der Genehmigung. Die Bestätigung umfasst die geplante Kreditaufnahme in Höhe von knapp einer Million Euro, den Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 44 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen von 16 Mio. Euro sowie eine um 2,44 Prozent reduzierte Kreisumlage auf aktuell 40,48 Prozent. Die vorgesehenen Kredite können allerdings nur aufgenommen werden, wenn der Landkreis beantragte Fördermittel aus dem STARK-III-Programm erhält. Zudem wird erwartet, dass der Landkreis sein Konzept zum Abbau der Liquiditätskredite konsequent umsetzt, so dass er wie geplant im Jahr 2024 nicht mehr auf genehmigungspflichtige Liquiditätskredite angewiesen ist und damit die Wiedererreichung einer gesetzeskonformen Haushaltsführung angenommen werden kann.Mit der Haushaltsgenehmigung kann nun der Startschuss für eine Vielzahl von Projekten und Realisierung von Baumaßnahmen gegeben werden. So sind beispielsweise neben der Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens Investitionen in Kreisstraßen geplant. Schwerpunkte setzt der Landkreis jedoch bei der Modernisierung der Schulgebäude, so die Sekundarschulen in Bismark und Goldbeck, das Gymnasium in Stendal sowie die Gemeinschaftsschule in Tangerhütte.
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de