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Dessau-Roßlau, den 11.12.2018

Stellenausschreibungen für Angehörige der Wachpolizei

Am 21. November 2018 hat der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt das Gesetz zur Polizeistrukturreform beschlossen. Durch das Gesetz wurde auch die Geltungsdauer des Gesetzes zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei (Wachpolizeidienstgesetz) verlängert.   In den zukünftigen (ab 1. Januar 2019) Polizeiinspektionen sind zum 1. März 2019 mehrere Stellen als Angehörige der Wachpolizei zu besetzen. Es ist beabsichtigt, mit geeigneten Personen ein Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder befristet für zwei Jahre zu begründen.   Nach der erfolgreichen Qualifikation (12 Wochen) kommen die Angehörigen der Wachpolizei bei der Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs sowie der Begleitung von Schwerlasttransporten zum Einsatz.   Weitere Informationen, Einstellungsvoraussetzungen und die notwendigen Unterlagen sind auf dem Portal für Stellenausschreibungen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt unter den jeweiligen Polizeiinspektionen als Download verfügbar. Dies ist unter dem Kurzlink http://lsaurl.de/Wachpolizei zu erreichen.     Vanak Pressesprecher

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