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Halle, den 12.12.2018

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis, 12.12.2018

Geschwindigkeitskontrollen Am Mittwoch führte die Polizei in den Vormittagsstunden in der Krumpaer Landstraße in Mücheln OT Neu Biendorf Geschwindigkeitskontrollen durch. Ein Fahrzeugführer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.   Diebstahl Am Dienstagabend gegen 19:45 Uhr begab sich ein bislang unbekannter Täter in Wettin-Löbejün OT Löbejün in einen Lebensmittelmarkt. In einem unbeobachteten Moment entwendete er eine Kasse und flüchtete aus dem Markt. Vor Ort kamen ein Fährtenhund und die Spurensicherung zum Einsatz. Der Täter wird wie folgt beschrieben: männlich, ca. 20-25 Jahre, ca. 170cm, bekleidet mit Jogginghose, blau-grau gestreiftem Kapuzenpullover und Basecap. Hinweise nimmt die Polizei unter 03461/446-0 entgegen.   Fahren ohne Fahrerlaubnis Nach Zeugenhinweisen zu einem Fahrzeug ohne amtliche Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr konnten die eingesetzten Beamten in der Straße Kirchplan in Querfurt einen PKW BMW feststellen. Der 28-jährige Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurde auf der Rücksitzbank eine Armbrust aufgefunden und sichergestellt. Gegen den Fahrzeugführer wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.   Einbruch Am Mittwochvormittag wurde bekannt, dass unbekannte Täter in ein unbewohntes Einfamilienhaus in der Straße An der Mühle in Schkopau OT Ermlitz eindrangen, indem sie über ein Fenster einstiegen. Aus dem Gebäude wurden mehrere Heizkörper entwendet. Vor Ort kam die Spurensicherung zum Einsatz. Die Polizei ermittelt wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls. Einbruch in PKW In der Leipziger Straße in Bad Dürrenberg drangen unbekannte Täter am Mittwoch in der Zeit von ca. 11:00 bis 11:30 Uhr in einen PKW Volvo ein. Hierzu zerstörten sie eine Seitenscheibe. Aus dem Fahrzeug wurden eine Tasche mit persönlichen Gegenständen und Bargeld entwendet. Unabhängig vom berichteten Sachverhalt empfiehlt die Polizei Wertgegenstände nie sichtbar in Fahrzeugen liegen zu lassen! Weiterhin sollten das Fahrzeug betreffende Dokumente (Fahrzeugschein und insbesondere Fahrzeugbrief) nie dauerhaft im Fahrzeug deponiert werden!

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