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Weißenfels, den 14.12.2018

Pressemitteilung des Polizeireviers Bundesautobahnen/ Spezialisierte Verkehrsüberwachung Weißenfels, 14.12.2018

Verkehrskontrollen auf den Autobahnen 9, 14, 38 und 143   Am 13.12.2018 führte das Autobahnpolizeirevier Weißenfels der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd verstärkte Verkehrskontrollen durch. Diese fanden innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches auf den Autobahnen 9, 14, 38 und 143 statt, wobei der Kontrollschwerpunkt im Bereich der Autobahn 9 lag. Diese Kontrollen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit unseren Kollegen des Zoll und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).   Es wurden zwei Geschwindigkeitskontrollen mit Großmessgeräten durchgeführt. Diese fanden auf der Autobahn 9 nahe der Ortslage Osterfeld und auf der Autobahn 143 nahe der Ortslage Bennstedt statt. Hierbei kam es zu folgenden Feststellungen:   Messstelle gemessene Fahrzeuge festgestellte Verstöße: Autobahn 9 nahe der Ortschaft Osterfeld 4.350 174 Autobahn 143 nahe der Ortschaft Bennstedt 466 32   Zeitgleich erfolgte auf der Autobahn 9 nahe der Stadt Weißenfels eine Abstandskontrolle und auf der Rastanlage Osterfeld eine stationäre Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs. Dieser Kontrollstelle wurden gezielt Fahrzeuge zur Überprüfung zugeführt. Kontrolliert wurden Lkw, Busse, Kleintransporter und Pkw. Insgesamt wurden 61 Fahrzeuge und deren Fahrer überprüft und folgende Verstöße in Bezug auf die: Nichteinhaltung von Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)LadungssicherungÜberladungBenutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt undtechnische Mängel   bekannt und geahndet. Im Rahmen dieser Kontrollen wurde auch der Fahrer eines Lkw dem Hauptkontrollort auf der Rastanlage Osterfeld zugeführt, da er durch sein eingeschaltetes Abblendlicht andere Verkehrsteilnehmer blendete. In der Kontrolle wurde bekannt, dass die am Lkw angebauten lichttechnischen Einrichtungen nicht zulässig waren. Der Fahrer hat mit einem Bußgeld zu rechnen. Ihm wurde die Weiterfahrt vor Ort untersagt. Er baute vor Ort die original zum Lkw gehörenden Scheinwerfer wieder an, die sich in seinem Fahrzeug befanden.   Um den Verfolgungsdruck zusätzlich aufzubauen, kam es auch zum Einsatz mobiler Kontrollstreifen auf den Autobahnabschnitten innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches. Durch diese mobilen Kontrollstreifen wurden:   Parkverstößedie Nichtbeachtung bestehender Überholverbote unddas Nichtmitführen erforderlicher Dokumente   geahndet. Besonders herausragend war die Feststellung eines Fahrzeugführers eines Pkw Ford, der auf der Autobahn 9 in Richtung München fuhr. Dieser wurde am 13.12.2018 um 10:50 Uhr nahe der Anschlussstelle Droyßig kontrolliert, da er während der Fahrt nicht angegurtet war.  Bei der Verkehrskontrolle erlangten unsere Beamten den Anfangsverdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmittel gefahren sein könnte.  Der durchgeführte Drogenvortest reagierte positiv auf Amphetamine. Der 28jährige Fahrer aus dem Burgenlandkreis hat nun mit einem Bußgeld von 500,- Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen.   Unsere Kontrollen auf der Autobahn 9 kündigten wir vorab bewusst medial an, um die Normakzeptanz bei unseren Verkehrsteilnehmern zu stärken und präventiv einzuwirken.  

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