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Halle (Saale), den 18.12.2018

Acht Bewilligungsbescheide für Sanierungs- und Baumaßnahmen gehen in den Landkreis Mansfeld-Südharz

In zahlreichen Kommunen des Landkreises Mansfeld-Südharz kann weiter saniert werden. Ein ganzes Paket Bewilligungsbescheide für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen in Hettstedt, Sangerhausen, Eisleben und Arnstein verließen die letzten Tage per Post das Landesverwaltungsamt.Für Maßnahmen im Förderprogramm ?Städtebaulicher Denkmalschutz? sind Mittel in Höhe von rund 3 Mio Euro freigegeben worden. Mit dem Geld werden Baumaßnahmen in den Innenstädten von Eisleben und Sangerhausen umgesetzt. Weitere Bescheide über rund 1,8 Mio Euro sind für Maßnahmen in Eisleben und Hettstedt aus dem Programm ?Stadtumbau Ost - Aufwertung? vorgesehen. Zudem kommen weitere Fördermittel über 600.00 für die Gemeinde Arnstein für Sanierungsarbeiten im Stadtkern von Sandersleben hinzu. Diese stammen aus dem Fördertopf für ?Kleinere Städte und Gemeinden?. ?Vor 26 Jahren wurde die Städtebauförderung mit ihren verschiedenen Förderprogrammen auch in den neuen Bundesländern eingeführt und entwickelte sich hier zum wohl größten Förderprogramm in der Geschichte Sachsen-Anhalts.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye bei der Unterzeichnung der Bescheide. "Das Land hat in den Programmen der Städtebauförderung gemeinsam mit dem Bund und der EU seit 1991 rund 3,3 Mrd. Euro an Fördermitteln für die Finanzierung von Investitionen in den Kommunen bereitgestellt. Zuzüglich der Mindesteigenanteile der geförderten Kommunen in Höhe von insgesamt knapp 1 Mrd. Euro konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von über 4 Mrd. Euro tätigen, eine beeindruckende Zahl, die widerspiegelt, wie ganze Städte ihr Gesicht zum positiven verändern konnten.?, so der Präsident abschließend. Die Kommunen haben für die Umsetzung der Projekte fünf Jahre Zeit. Hintergrund: Städtebauförderung des Bundes und der LänderUm die Städte bei der Bewältigung des strukturellen Wandels, der sich nicht zuletzt aus der demographischen Entwicklung der Bevölkerung ergibt, zu unterstützen gewähren Bund und Land Städtebauförderungsmittel. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung nachhaltiger Stadtstrukturen, die einerseits den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht werden und andererseits die geschichtliche und gesellschaftliche Entwicklung der Städte als urbane Zentren dokumentieren.Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Bund und Land die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewähren Bund und Land Finanzhilfen, die durch Mittel der Kommunen ergänzt werden. Ziele der Städtebauförderung sind: ? Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, ? Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen, ? Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände. Zur Verwirklichung dieser Förderziele gewähren Bund und Land Städtebauförderungsmittel aus folgenden Förderprogrammen: ? Soziale Stadt? Stadtumbau Ost ? Stadtumbau West? Aktive Stadt- und Ortsteilzentren? Städtebaulicher Denkmalschutz ? Kleinere Städte und Gemeinden? Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ? InvestitionspaktFörderung von Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)Die Fördermittel dieses 2008 initiierten Programms sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Seit 2008 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 51,6 Mio. Euro.Förderung von Maßnahmen der Sozialen StadtGefördert werden Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden. Seit 1999 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 85 Mio. Euro.Förderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? AufwertungGefördert wird die Aufwertung von Stadtteilen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Dadurch sollen nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt werden. Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 332,9 Mio. Euro.Förderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer StadtkerneMit dem Programm werden städtebauliche Erhaltungsmaßnahmen gefördert, deren Ziel es ist, bauliche Anlagen und die besonderen Eigenarten von Stadtteilen zu erhalten. Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 786 Mio. Euro.

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