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Stendal, den 19.12.2018

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal - Öffentlichkeitsfahndung

Nr. 351-2 Öffentlichkeitsfahndung   Entweichung während der Lockerungsstufe - Öffentlichkeitsfahndung   Mit Hilfe der Öffentlichkeit sucht die Polizei nach einem 31-jährigen aus dem Maßregelvollzug entwichenen Patienten und bittet um Hinweise.     Gesucht wird MANNEK, Stephan, einen u.a. wegen versuchten Totschlags und Freiheitsberaubung verurteilten Mann, der seit Januar 2017 aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in Uchtspringe untergebracht war. Er war am Dienstag, 18.12.2018, im Rahmen eines Gruppenausganges gemeinsam mit einem begleitenden Pfleger und zwei weiteren Patienten in Uchtspringe unterwegs, als er sich gegen 16:00 Uhr zu Fuß von der Gruppe entfernte. Stephan Mannek neigt in Gefahrensituationen zu gewalttätigen Handlungen. Er ist etwa 192 cm groß, wiegt circa 120 kg und ist von kräftiger Gestalt. Er hat braune Augen und sehr kurze dunkelblonde Haare. Auf seinem rechten Unterarm befindet sich eine Tätowierung in Form eines flammenden Herzes mit dem Schriftzug ?Carpe Diem?. Zum Zeitpunkt der Entweichung war er mit einem grünen Parka, einer grauen Jogginghose und weißen Turnschuhen bekleidet. Möglicherweise führt er einen dunklen Rucksack mit sich.   Die Abbildung zeigt den Gesuchten unmittelbar vor Beginn des Ausgangs am 18.12.2018.     Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.      

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