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Magdeburg, den 20.12.2018

(LG MD) Urteil erwartet: Körperverletzungen in Magdeburg ? Hunde sollen auf Ausländer gehetzt worden sein

22 KLs 230 Js 15079/18 (11/18) ? 2. Strafkammer   In dem am 13.11.2018 begonnen Prozess wird   am Dienstag, den 11.12.2018 um 10.00 Uhr, in Saal E12   das Urteil verkündet.   Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren, die Verteidigung Freispruch beantragt. Die Nebenklage hat keine konkrete Strafe gefordert.   Hintergrund: Dem 24-jährigen Angeklagten wird eine Vielzahl von Straftaten vorgeworfen.   Von August bis Oktober 2017 soll der Angeklagte täglich seine damalige Lebensgefährtin in der gemeinsam genutzten Wohnung in Magdeburg geschlagen und misshandelt haben. Dieser Tatkomplex ist abgetrennt worden, da hier noch eine Begutachtung einer Zeugin erfolgen soll.   Am 03. Februar 2018 soll der Angeklagte  in der Straßenbahn in Magdeburg einen ausländischen Mann geschlagen haben. Als ein anderer Fahrgast den Angeklagten aufgefordert haben soll, die Straßenbahn zu verlassen, soll er diesen ebenfalls geschlagen haben.   Am 09. März 2018 soll der Angeklagte auf einen deutschen Mann seine 2 Hunde (eine englische Bulldogge und eine französische Bulldogge) gehetzt haben.    Am 13. Mai 2018 soll der Angeklagte seine Hunde auf Ausländer in einem Park am Holzweg in Magdeburg gehetzt haben.   Der Angeklagte befindet sich seit Mai 2018 in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.     Löffler Pressesprecher

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