Die Polizei informiert: Silvesterfeuerwerk
Alljährlich feiern Menschen in der Nacht vom 31. Dezember auf den 01. Januar den Jahreswechsel und freuen sich auf das Silvesterfeuerwerk. Jedoch kommt es hier oftmals zu Verletzungen und Verbrennungen, weil Feuerwerkskörper falsch verwendet werden oder sogar illegale bzw. selbstgebaute Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Dass man sich dabei auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt: Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) nutzen. (Ausnahmen sind Feuerwerke der Kategorie F1 ? z.B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Silvesterfeuerwerk darf nur an Erwachsene an den letzten drei Tagen des Jahres verkauf werden.In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden.Nicht zu gelassene Feuerwerkskörper (ohne CE-Zeichen) sind verboten.Nicht geprüfte und somit in Deutschland verbotene Feuerwerkskörper sind in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. (Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000,- Euro)Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Silvesterknaller selber basteln ? Lebensgefährlich und strafbar: Selbsthergestellte Feuerwerkskörper können unter Umständen schon bei geringster Einwirkung explodieren. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.Hinzu kommt, dass sich derjenige strafbar macht, der einen Sprengsatz selbst herstellt (es droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren) oder eine Explosion herbeiführt. Nicht überall erlaubt ? Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern: Silvesterfeuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur zum Jahreswechsel, vom 31. Dezember bis zum 01. Januar gezündet werden.In manchen Gemeinden ist das Abbrennen der Feuerwerkskörper nur zwischen 18:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens erlaubt.In einigen Innenstädten, wie beispielsweise im Harz, ist das Zünden von Feuerwerkskörpern wegen hoher Brandgefahr (Fachwerkhäuser) untersagt.In unmittelbarer Nähe von z.B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten. Silvesterfeuerwerk sicher nutzen, daher gilt: Zugelassene Feuerwerkskörper sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher ? Gebrauchsanweisung lesen.Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden!Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.Einen Schutzabstand von etwa acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten.Zum Abschuss von Raketen geeignete ?Rampen? (z.B. schwere Flaschen) benutzen.Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossen Räumen ist streng verboten! (Ausnahmen: Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, usw.) Entsorgung von abgebranntem Silvesterfeuerwerk: Wer sich am Silvestertag am Feuerwerk beteiligt, ist verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern, wenn diese ausgekühlt sind. Im Anschluss können sie dann mit dem Hausmüll entsorgt werden.
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