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Köthen, den 06.01.2019

Verkehrs- und Kriminalitätslage

Bereich Anhalt-Bitterfeld     Verkehrslage   Am 04.01.2019 gegen 13:50 Uhr ereignete sich in Schwemsal in der Gräfenhainicher Straße ein Verkehrsunfall. Demnach wollte ein 36-jähriger Fahrzeugführer mit einer Sattelzugmaschine und Auflieger auf ein Grundstück fahren und streifte mit dem Unterfahrschutz die Grundstücksumfriedung. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro am Unterfahrschutz und in Höhe von ca. 200 Euro am Zaun.   Am 04.01.2019 gegen 17:50 Uhr ereignete sich in Köthen auf dem Marktplatz ein Verkehrsunfall. Demnach fuhr eine 65jährige Fahrzeugführerin eines PKW Fiat nach einem Parkvorgang los in Richtung Marktstraße und kollidiert mit einer Straßenlaterne. Am PKW und an der Laterne entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2000 Euro.   Am 04.01.2019 gegen 23:20 Uhr wurde in Wolfen im Erich-Weinert-Ring ein 31jähriger Fahrzeugführer festgestellt, welcher ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, einen PKW Audi fuhr. Zudem war der Fahrzeugführer augenscheinlich stark betrunken. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 316 StGB wurde eingeleitet.   Am 05.01.2019 gegen 00:30 Uhr wurde in Köthen in der Geuzer Straße im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein PKW Opel angehalten und kontrolliert. Dabei konnte der 28jährige Fahrzeugführer keinen Führerschein vorzeigen. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 21 StVG wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Die Weiterfahrt bzw. das Führen von Kraftfahrzeugen wurde untersagt.   Am 05.01.2019 gegen 07:15 Uhr wurde in Zerbst in der Kastanienallee festgestellt, dass unbekannte Täter den Deckel eines Regenwassereinlaufes in der Größe von 20x40 cm aus der Straße entfernt hatten und diesen daneben auf dem Gehweg ablegten. Der Deckel wurde wieder eingesetzt und ein Ermittlungsverfahren gemäß § 315b StGB wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.   Am 05.01.2019 gegen 12:00 Uhr ereignet sich ein Verkehrsunfall in Wolfen auf der Leipziger Straße. Demnach fuhr eine 61jährige Fahrzeugführerin mit einem PKW Ford die Leipziger Straße in Richtung Bitterfeld und musste an der roten Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Thalheimer Straße halten. Der nachfolgende 52jährige Fahrzeugführer mit einem PKW Isuzu fuhr auf. Die Fahrzeugführer blieben unverletzt. Der entstandene Sachschaden an beiden Fahrzeugen wurde mit ca. 5500 Euro beziffert.   Am 05.01.2019 gegen 14:10 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße 2037 bei Muldenstein. Demnach fuhr ein 31jähriger Fahrzeugführer mit einem PKW Audi von Burgkemnitz in Richtung Muldenstein. In einer Rechtskurve kam er nach rechts von der Straße ab und durchfuhr sich drehend und aufsetzend den Straßengraben und kam quer zur Fahrbahn stehend im Graben zum Stillstand. Am PKW entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3000 Euro. Das Fahrzeug wurde in Zuständigkeit des Fahrzeugführers geborgen und abgeschleppt.   Am 06.01.2019 gegen 01:50 Uhr wurde in Köthen An der Rüsternbreite im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein 33jähriger Fahrzeugführer eines PKW Renault angehalten und kontrolliert. Beim Fahrzeugführer wurde starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,30 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Der vorgezeigte Führerschein wurde sichergestellt. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 316 StGB wegen des Führens eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses wurde eingeleitet.     Kriminalitätslage   Am 04.01.2019 in der Zeit von 17:30 bis 18:30 Uhr zerstörten unbekannte Täter in Bobbau in der Friedensstraße bei einem PKW VW die Scheibe der Beifahrertür und entwendeten eine Aktentasche mit diversen persönlichen Unterlagen und Bargeld. Ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls gemäß § 243 StGB wurde eingeleitet. Durch einen ehrlichen Finder wurde die Aktentasche unweit festgestellt und zurückgebracht. Letztendlich konnte durch die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten auch der fehlende Schüsselbund gefunden werden. Somit ist ein Stehlschaden von ca. 700 Euro Bargeld und der Sachschaden an der Beifahrertür zu verzeichnen.   Am 04.01.2019 gegen 21:05 Uhr wurde bekannt, dass unbekannte Täter einen Misthaufen in Radegast in der Zörbiger Straße zum zweiten Mal in Brand setzten. Durch die alarmierten Feuerwehren aus Radegast, Zehmitz, Zebitz und Riesdorf wurde das Feuer gelöscht. Da sich der Misthaufen nicht von selber entzündet haben kann, wurde ein Brandermittlungsverfahren eingeleitet. Derzeit ist kein materieller Schaden zu verzeichnen, da sich der Mist weiterhin landwirtschaftlich verwenden lässt.   Am 05.01.2019 gegen 09:40 Uhr wurde angezeigt, dass unbekannte Täter in Bitterfeld in der Straße am Plan einen im Hausflur des Mehrfamilienhauses abgestellten Rollator entwendet haben. Der 72jährige Geschädigte bezifferte den Stehlschaden mit ca. 200 Euro. Eine Anzeige gemäß § 242 StGB wurde aufgenommen.   Am 05.01.2019 gegen 10:45 Uhr wurde angezeigt, dass unbekannte Täter in Köthen in der Edderitzer Straße in ein ehemaliges Restaurant gewaltsam eingedrungen sind. Hier wurden elektrische Arbeitsgeräte wie Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Schleifer, Säge sowie ein Fernseher, ein Computer, zwei Rollen Stromkabel und diverse Kleinarbeitsmittel entwendet. Der Stehlschaden wurde vorerst mit ca. 3400 Euro beziffert. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 243 StGB wurde eingeleitet.   Am 05.01.2019 gegen 11:10 Uhr wurde festgestellt und angezeigt, dass unbekannte Täter gewaltsam durch Zerstörung einer Scheibe in ein Büro in Wolfen in der Bahnhofstraße eingedrungen sind. Es wurden die Büroräume durchsucht und elektrische Geräte im Wert von ca. 3000 Euro entwendet. Der entstandene Sachschaden wird mit ca. 1000 Euro beziffert. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 243 StGB wurde eingeleitet.   Am 05.01.2019 gegen 16:15 Uhr wurde angezeigt, dass in Zerbst auf dem Parkplatz Markt an einem PKW BMW in den Lack der Fahrertür ein ca. 40 cm langer Kratzer eingebracht wurde. Der entstandene Sachschaden wurde mit ca. 500 Euro beziffert. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 303 StGB wurde eingeleitet.

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