(LG MD) Folgende weitere Prozesse beginnen am Landgericht Magdeburg im Januar 2019
Schwerer Raub in Haldensleben 25 KLs 225 Js 23485/18 (51/18) ? 5. Strafkammer 1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 11 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 25. Januar 2019, 0.30 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermine: 30. Januar 2019, 13. Februar 2019 und 18. Februar 2019, jeweils 13.00 Uhr, Saal C 12 Einem 43-jährigen Mann wird zur Last gelegt, am 07. Juli 2018 in einem Supermarkt in Haldensleben verschiedene Lebensmittel gestohlen zu haben. Als er bei der Tat durch Mitarbeiterinnen entdeckt wurde, soll er diese mit einem Messer bedroht haben. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Mann aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden, und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Diebstähle und anderes in Magdeburg und Haldensleben 25 KLs 173 Js 20026/17 (16/18) ? 5. Strafkammer 2 Angeklagte 1 psychiatrischer Sachverständiger 12 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 28. Januar 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermin: Donnerstag, 14. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12 Einem 26-jährigen Mann und einer 24-jährigen Frau werden mit wechselnder Beteiligung mehrere Straftaten vorgeworfen. Am 10.04., 28.04. und 27.05.2017 sollen die Angeklagten in verschiedenen Geschäften in Magdeburg Waren gestohlen haben. Bei der Tat am 27.05.2017 soll der 26-jährige durch einen Zeugen gestellt worden sein und nach seinen Personalien befragt worden sein. Gegenüber dem Zeugen soll sich der Angeklagte dann mit einem Personalausweis einer anderen Person ausgewiesen haben. Am 27.08.2017 sollen die Angeklagten in Haldensleben sich gestritten haben. Als ein Zeuge hierzu eine scherzhafte Bemerkung gemacht haben soll, soll der Angeklagte den Zeugen geschlagen und getreten haben. Kurz danach sollen andere Zeugen am Bahnhof in Haldensleben bemerkt haben, dass die weibliche Angeklagte blutete, so dass sie das Paar beobachteten. Hieran soll sich der Angeklagte gestört haben und soll die Zeugen angegriffen haben. Die weibliche Angeklagte soll die Zeugen beleidigt haben. Zudem soll der Angeklagte einen der Zeugen unter Verwendung eines Klappmessers ausgeraubt haben. Versuchte schwere Brandstiftung in Magdeburg 22 KLs 232 Js 25327/17 (32/18) ? 2. Jugendstrafkammer 1 Angeklagte 1 Sachverständiger 5 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 31. Januar 2019, NICHT ÖFFENTLICH Fortsetzungstermine: 21. und 26. Februar 2019 sowie 07. März 2019, NICHT ÖFFENTLICH Die 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg verhandelt in einem insgesamt nicht öffentlichen Prozess gegen eine zur Tatzeit 17-jährige Jugendliche, der vorgeworfen wird, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit am 14. August 2018 in Magdeburg versucht zu haben, in ihrem Zimmer in einem Jugendwohnheim Feuer zu legen. Die Kammer prüft auch, ob die dauerhafte Unterbringung der mittlerweile 18-jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Da die Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen ist, findet nach § 48 JGG die komplette Verhandlung einschließlich der Verkündung des Urteils in nichtöffentlicher Sitzung statt. Löffler Pressesprecher
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