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Halle (Saale), den 22.01.2019

Landeshauptstadt Magdeburg hat genehmigte Haushaltssatzung für 2019

Auch die Landeshauptstadt gehört in diesem Jahr wieder zu den Kommunen, die bereits am Anfang des Jahres eine vom Landesverwaltungsamt genehmigte Haushaltssatzung vollziehen können. Damit verfügt Magdeburg über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. ?Die Landeshauptstadt hat bereits in den zurückliegenden Jahren wichtige Weichenstellungen getroffen, um nachhaltige Investitionen tätigen zu können. Die Bereitstellung der entsprechenden Eigenmittel im Haushalt ist die Voraussetzung, um auch die dafür erforderlichen Fördermittel nutzen zu können.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Genehmigung. Die von der Landeshauptstadt Magdeburg festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 55 Mio. Euro sowie vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre konnten ohne Einschränkungen genehmigt werden. Somit sind insbesondere die Fortführung des Vorhabens Tunnel an der Ernst-Reuter-Allee, der Weiterbau des Strombrückenzuges über die Zollelbe, die Sanierung der Stadthalle sowie die Umsetzung von STARK III-Vorhaben in Kitas und Schulen möglich.Trotz solider Einnahmesituation ist absehbar, dass die Landeshauptstadt in den nächsten Jahren auf Grund zusätzlicher Belastungen nicht zuletzt durch die laufenden Großvorhaben auf die Inanspruchnahme zusätzlicher Liquiditätskredite angewiesen ist. Daher hat das Landesverwaltungsamt die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen des Haushaltsvollzuges sämtliche Möglichkeiten einer sparsamen Mittelbewirtschaftung genutzt werden, um auch weiterhin die stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben sichern zu können.

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