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Halle (Saale), den 22.01.2019

Neue Schulinfrastrukturrichtlinie für öffentliche und private Schulen Ersten Förderbescheid für Schule im Landkreis Stendal verschickt

Seit einigen Monaten ist die neue Schulinfrastrukturrichtlinie in Kraft. Damit können 113 Kommunen und freie Träger Finanzhilfen zur Schulbausanierung beantragen. Die ersten fünf Förderbescheide wurden verschickt. Ziel der Richtlinie ist es, insbesondere finanzschwache Kommunen bei der Umsetzung der notwendigen Vorhaben an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zu unterstützen.Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen 116,4 Millionen für Sanierung, Umbau, Erweiterung und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Ersatzbau von Schulgebäuden oder anderen schulischen Einrichtungen (z. B. Mensa, Aula, Sportstätte) zur Verfügung. Die Förderquote liegt bei maximal 90% der Gesamtkosten, mindestens 10% müssen die Schulträger aufbringen. Gefördert werden die Baumaßnahmen an öffentlichen und privaten Schulen entsprechend der beschlossenen Prioritätenliste der Schulträger.Das Landesverwaltungsamt hat die ersten Anträge von Kommunen, die Vorreiter in der Antragstellung waren, positiv beschieden.  Dazu gehört aus dem Landkreis Stendal die Stadt Tangerhütte. Sie erhält für die Sanierung der Grundschule in Grieben einen Zuschuss in Höhe von 230.993 Euro (Gesamtkosten 351.000 Euro). Das Landesverwaltungsamt als Fördermittel bearbeitende Behörde für die Schulinfrastrukturrichtlinie hat alle relevanten Informationen, Antragsformulare, Hinweisblätter und Ansprechpartner auf seiner Startseite im Internet veröffentlicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht über alle förderfähigen Kommunen ist in der entsprechenden Richtlinie veröffentlicht.https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/staedte-schul-und-wohnungsbau-wohnungswesen/schulbaufoerderung/

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