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Magdeburg, den 26.01.2019

Fast 355 Millionen Euro: Land übernimmt Kreditschulden von Kommunen

Das Land Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen acht Jahren fast 355 Millionen Euro Kreditschulden der Kommunen im Land übernommen.   Finanzminister André Schröder: ?Im Rahmen des STARK II-Programms konnten Kommunen freiwillig alte Kredite durch neue, zinsgünstigere Darlehen ablösen. Das Land hat bei der Umschuldung 30 Prozent der alten Kreditsumme übernommen. Gleichzeitig verpflichteten sich die Kommunen zu Sparsamkeit. Das Teilentschuldungsprogramm endete per 31.12.2018 und ist nun endgültig Geschichte. Wir unterstützen unsere Kommunen auch weiterhin: Allein über den Ausgleichsstock im Finanzausgleichsgesetz stehen jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung.?   Insgesamt haben die Kommunen Kredite in Höhe von gut 1,18 Milliarden Euro abgelöst und in zinsgünstigere STARK II-Darlehen überführt. Damit haben sie unmittelbar ihre Schulden reduziert und sparen langfristig, weil sie geringere Zinsen zahlen. Dass schafft finanziellen Spielraum für andere Investitionen.   Der Landkreis Harz, der Salzlandkreis sowie die Stadt Halle (Saale) haben mit Hilfe des STARK II-Programms die im Landesvergleich höchsten Zuschüsse erhalten.   Landkreis Zuschüsse in Mio. Euro     Harz 41,51 Salzlandkreis 38,67 Halle (Saale) 36,92 Anhalt-Bitterfeld 32,37 Burgenlandkreis 31,72 Magdeburg 27,33 Mansfeld-Südharz 25,69 Saalekreis 23,14 Wittenberg 20,65 Stendal 20,54 Börde 16,37 Altmarkkreis Salzwedel 14,38 Dessau-Roßlau 14,12 Jerichower Land 11,28     Umschuldung während der gesamten STARK-II - Förderperiode   Jahr Summe STARK II-Darlehen in Euro Summe Tilgungszuschüsse in Euro 2010 83.913.994 35.963.140 2011 161.980.741 69.420.318 2012 117.580.086 50.391.465 2013 168.345.373 72.148.017 2014 111.557.838 47.810.502 2015 85.869.562 36.801.241 2016 46.412.479 19.891.062 2017 27.153.975 11.637.418 2018 24.812.963 10.634.127 Gesamt 827.627.011 354.697.290   Summe STARK II-Darlehen 827.627.011   + Summe Tilgungszuschüsse 354.697.290   Kreditvolumen 1.182.324.301       Hintergrund: § 17 FAG ? Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden Mittel in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt insbesondere der Fall, dass die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die Finanzausgleichsmasse beträgt für die Haushaltsjahre 2017 - 2021 jährlich gut 1,6 Milliarden Euro. Details: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de

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