Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit genehmigtem Haushalt für 2019
Die Haushaltssatzung 2019 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Damit verfügt der Landkreis, als sechster in Sachsen-Anhalt, über einen genehmigten Haushalt für 2019. Er hat sich damit die notwendige Rechtsgrundlage für sein künftiges wirtschaftliches Handeln gesichert. ?Ein so früh genehmigter Haushalt für das Jahr 2019 - das ist ein gutes Ergebnis und ein positives Signal, denn die Genehmigung verschafft dem Landkreis Planungssicherheit und eröffnet Spielräume für notwendige Investitionen.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Genehmigung.Beim LK ABI ist insgesamt eine Verbesserung der Haushaltssituation bemerkbar. Der Fokus muss jedoch weiterhin auf dem Abbau der überhöhten Liquiditätskredite liegen. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden in Höhe von ca. 3,3 Mio. Euro genehmigt. Der Höchstbetrag für Liquiditätskredite wurde auf 71 Mio. Euro festgesetzt. Allerdings sind mit der Genehmigung auch Auflagen verbunden. So wird angeordnet, dass der Landkreis, der zwar über ein Konsolidierungsprogramm verfügt, dies auch durch den Kreistag beschließen zu lassen. Auch konnte der Bedarf für den beantragten Liquiditätskredit nicht in voller Höhe nachgewiesen werden, so dass dieser entsprechend gekürzt werden musste.Positiv ist anzumerken, dass beim Kreis eine erhöhte Investitionstätigkeit zu verzeichnen ist. So werden beispielsweise Maßnahmen an der Sekundarschule Zörbig durchgeführt, der ehemalige Fischmarkt Zerbst zu einem Hort umgebaut, eine neue Fahrzeughalle errichtet und ein neuer Rettungsweg am Kreismuseum gebaut Die geplanten Kreditmittel sollen zudem notwendige Eigenanteile für investiven Maßnahmen insbesondere für Investitionen in der Sekundarschule Wolfen-Nord, im Berufsschulzentrum Bitterfeld, am Industrie- und Filmmuseum Wolfen sowie der Musikschule in Bitterfeld absichern. Darüber hinaus sind auch weitere Investitionen an Kreisstraßen vorgesehen. Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.
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