Erstaufnahme von ausreisepflichtigen Ausländern Landtag beschließt Änderungen des Aufnahmegesetzes
Der Landtag hat heute den Gesetzentwurf zu Änderungen des Aufnahmegesetzes beschlossen. Damit wird die Verlängerung der Wohnverpflichtung für ausreisepflichtige Ausländer, deren Asylantrag als unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes von derzeit sechs auf 18 Monate erhöht. Mit dem im November 2016 verabschiedeten Konzept zur Unterbringung von Schutzsuchenden im Land Sachsen-Anhalt ist sichergestellt, dass die Erstaufnahmekapazitäten den mit der Gesetzesänderung entstehenden höheren Bedarf an Plätzen decken. Die Unterbringungskonzeption des Landes sieht mittelfristig die Unterbringung an zwei Standorten, Halberstadt und Stendal, vor. ?Durch die Verdreifachung der Verweildauer von ausreisepflichtigen Ausländern in den Erstaufnahmeeinrichtungen entlasten wir die Kommunen, da die Zuweisungen sinken. Zudem bieten die Erstaufnahmeeinrichtungen unmittelbare Angebote der Rückkehrberatung?, sagt Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht. Ausnahmen gelten im Rahmen des Aufnahmegesetzes weiterhin für besonders schutzbedürftige Personen. Von der Gesetzesänderung unberührt bleibt, dass Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten (z. B. Westbalkan-Staaten) bis zu ihrer Ausreise zum Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung verpflichtet werden.
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