(LG HAL) Terminvorschau Februar 2019
Bestechung und Bestechlichkeit im Mansfelder Land Tag, Uhrzeit 01.02.19, 09:00 ; 08.02.19, 09:00 ; 19.02.19, 09:00 ; 01.03.19, 09:00 ; 05.03.19, 09:00 ; 26.03.19, 09:00 ; 01.04.19, 09:00 Raum 96 13 KLs 14/18 Der Angeklagte S. ist im Dezember 1970 geboren, der Angeklagte E. im April 1979, der Angeklagte H. im Mai 1959. Den Angeklagten wird Bestechlichkeit bzw. Bestechung zur Last gelegt. Der Angeklagte S. soll seit 2007 Landrat und Verwaltungsleiter des Landkreises Mansfeld-Südharz gewesen sein und ein Interesse daran gehabt haben, im Jahre 2014 wieder gewählt zu werden. Der Angeklagte E. soll als Geschäftsführer einer Consulting-, Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft im Jahre 2012 beim Landkreis Mansfeld-Südharz die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von 15 Windkraftanlagen beantragt haben. Der Angeklagte H. soll örtlicher Repräsentant der Gesellschaft des E. und gleichzeitig Inhaber einer Werbeagentur gewesen sein. Aufgrund einer gemeinsam getroffenen Absprache soll der H. mit seiner Werbeagentur die Wiederwahlkampagne des S. unterstützt haben und dafür im Gegenzug Unterstützung und vertrauliche Informationen im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren erhalten haben. In der Folge sollen H. und E. Rechnungen eines weiteren Unternehmens für die Entwicklung eines Wahlkampfkonzeptes für den S. in Höhe von rund 8.000,00 Euro beglichen haben. Der S. soll im Gegenzug angeordnet haben, dass bis Mitte April 2014 dem Unternehmen des E. ein positiver Bescheid zu erteilen sei. In der Folge seien über Scheinrechnungen von dem Unternehmen des E. weitere 3.500,00 Euro für die Wahlkampfkampagne des S. gezahlt worden. Bei der Landratswahl im Jahre 2014 unterlag der S. dann seiner Mitbewerberin in der Stichwahl. Der Antrag des Unternehmens des E. auf Erteilung der begehrten Genehmigung wurde im August 2014 abgelehnt. Die Angeklagten S. und H. haben sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Der E. hat die Zahlungen bestätigt, bestreitet jedoch einen Zusammenhang mit einer die Genehmigung begünstigenden Wahlkampffinanzierung. Im Fall einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Sexueller Missbrauch der eigenen Kinder in Wettin-Löbejün Tag, Uhrzeit 01.02.19, 09:30 ; 06.02.19, 09:30 ; 25.02.19, 09:30 ; 27.02.19, 09:30 ; 28.02.19, 09:30 Raum 187 4 KLs 11/18 Dem im Januar 1974 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung, Beischlaf zwischen Verwandten und sexueller Missbrauch von Kindern in insgesamt 486 Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen August 2008 und August 2018 in Wettin-Löbejün zunächst an seiner im September 2001 geborenen Tochter sowie ab 2016 an seinem im Oktober 2005 geborenen Sohn vergangen haben. Der Angeklagte hat die Vorwürfe vollständig eingeräumt. Ihm droht eines Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren. Steuerhinterziehung in Bitterfeld-Wolfen Tag, Uhrzeit 07.02.19, 09:30 ; 08.02.19, 09:00 ; 18.02.19, 09:30 Raum 169 2 KLs 5/17 Dem im Juni 1955 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 16 Fällen zur Last gelegt. Er soll als Geschäftsführer eines in Bitterfeld-Wolfen ansässigen, in der Rechtsform einer GmbH geführten Unternehmens der Lebensmittebranche in den Jahren 2008 bis 2012 zugunsten des Unternehmens Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von mehr als 300.000,00 Euro sowie zu seinen eigenen Gunsten Einkommenssteuer in Höhe von rund 350.000,00 Euro hinterzogen haben, indem er seiner Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen nicht nachgekommen sei. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen im Wesentlichen dahingehend eingelassen, dass er stets bemüht gewesen sei, die von ihm erkannten Unzulänglichkeiten in der Buchführung zu beseitigen. Über das Vermögen des Unternehmens ist im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten und 15 Jahren. Das Verfahren sollte zunächst im März 2018 beginnen, die Termine wurden aber aus organisatorischen Gründen aufgehoben. Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Leuna Tag, Uhrzeit 12.02.19, 09:30 ; 13.02.19, 09:30 ; 15.02.19, 09:30 ; 18.02.19, 09:30 Raum 187 4 KLs 10/18 Dem im Oktober 1973 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Besitz kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt. Er soll sich im November 2016 an dem im Januar 2014 geborenen Sohn einer befreundeten Familie vergangen haben, als er in deren Haus in Leuna zu Besuch war. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er sich wegen der am fraglichen Tag konsumierten Drogen nicht an die Tat erinnern könne. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Diebstahl und gefährliche Körperverletzung in Halle Tag, Uhrzeit 20.02.19, 09:30 ; 27.02.19, 09:30 ; 01.03.19, 09:00 ; 06.03.19, 09:30 Raum 169 16 KLs 19/18 Dem im November 1989 geborenen Angeklagten wird Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im August 2018 in Halle einer Frau in deren Wohnung das Mobiltelefon entwendet haben. Bei dem sich anschließenden Kampf um das Portemonnaie der Frau soll er mit einem Messer mehrfach auf die Frau eingestochen haben, dann aber ohne das Portemonnaie die Wohnung verlassen haben. Der Angeklagte war im Ermittlungsverfahren im Wesentlichen geständig. Es droht eine Verurteilung nicht unter sechs Monaten. Tag, Uhrzeit 20.02.19, 13:00 ; 21.02.19, 09:30 ; 26.02.19, 09:30 ; 01.03.19, 09:30 ; 05.03.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 8/18 Der Angeklagte G. ist im September 1991 geboren, der Angeklagte R. im Juli 1985. Den beiden wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Sie sollen am frühen Morgen des 08.12.2017 in eine Wohnung in Halle eingebrochen sein und unter Einsatz eines Samurai-Schwertes die Portemonnaies der beiden Bewohner und ein Mobiltelefon entwendet haben. Dabei soll der Angeklagte R. mehrfach mit dem Schwert gezielte Hiebe in Richtung des einen Bewohners ausgeführt und ihn an Unterschenkel, Hals und Hüfte getroffen haben, wodurch dieser schmerzhafte Schnittwunden erlitten habe. Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren. Körperverletzungen in Zeitz Tag, Uhrzeit 22.02.19, 09:00 ; 11.03.19, 09:00 Raum 123 10a KLs 20/18 Der im Februar 1981 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle am 15.05.2018 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden; ferner war seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden (5 KLs 2/18, vgl. PM vom 28.03.2018 zum Prozessauftakt). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im August 2017 in Zeitz einem Bekannten in dessen Wohnung eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihm so eine Platzwunde zugefügt hatte. Wenige Tage später hatte er eine ihm bekannte Frau auf der Straße gepackt und so heftig in einen Hinterhof gezogen dass diese ihren auf dem Arm getragenen 3-jährigen Sohn fallen ließ, dieser schlug mit dem Hinterkopf auf und zog sich eine Beule zu. An einem anderen Tag im August versetzte der Angeklagte auf der Straße grundlos einem Passanten einen Faustschlag ins Gesicht. Im Oktober 2017 schließlich schlug er auf einen Mann ein, weil dieser ihm keine Drogen verkaufen wollte. Der Beschuldigte hatte die Taten teilweise in Abrede gestellt, teilweise eingeräumt. Die Kammer war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert, aber nicht ausgeschlossen war. Wegen teils widersprüchlicher Ausführungen zur Schuldfähigkeit in den Entscheidungsgründen hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten das Urteil "mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen" aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Diese Kammer hat nunmehr den äußeren Handlungsablauf als erwiesen anzusehen, muss aber neue Feststellungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten treffen. Bandenmäßiger Drogenhandel in Eisleben Tag, Uhrzeit 25.02.19, 09:30 ; 26.02.19, 09:30 ; 07.03.19, 09:30 ; 13.03.19, 09:30 Raum 169 16 KLs 26/18 Dem im November 1990 geborenen Angeklagten wird bandenmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll zwischen Juli 2016 und April 2018 Mitglied einer Bande gewesen sein, die von der Wohnung des Angeklagten in Eisleben aus Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft haben sollen. Im Rahmen einer Durchsuchung am 10.04.2018 sollen in der Wohnung rund 800 Gramm Cannabis gefunden worden sein. Zur Orientierung: 15 mg Cannabis gelten als eine sogenannte "Konsumeinheit". Der Angeklagte hat die Vorwürfe abgestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de