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Magdeburg, den 04.02.2019

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2019 (Stand: 31.01.2019)

I. Strafverfahren   Drogenhandel in Ebendorf 25 KLs 262 Js 25681/18 (44/18) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 5 Zeugen   Prozessbeginn:                 Freitag, 1. Februar 2019, 09.300 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermin:          08. Februar, 09.30 Uhr, Saal C 12     Dem 44-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in Ebendorf am 15.08.2018 rund 4.300 Ecstasy Tabletten, rund 400 g Kokain und kleinere Mengen Crystal besessen zu haben, um mit diesen gewinnbringend zu handeln.       Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg 22 KLs 144 Js 33756/17 (24/17) ? 2. Jugendstrafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 9 Zeugen   Prozessbeginn:                 Montag, 04. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         07. und 08. Februar,  jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Dem mittlerweile 21-jährigen unter Betreuung stehenden Angeklagten wird vorgeworfen, als Heranwachsender am 01. November 2017 in Magdeburg die damals 7-jährige Schwester seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben.     Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung in Magdeburg 22 KLs 231 Js 25348/18 (29/18) ? 2. Jugendstrafkammer   4 Angeklagte 1 Nebenkläger 1 Sachverständiger 18 Zeugen     Prozessbeginn:                 Montag, 04. Februar 2019, 14.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         25. und 28. Februar 2019, 18. und 26. März 2019,                                          02., 10., 11. und 25. April 2019,                                          jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Vier Angeklagten im Alter zwischen 18 und 21 Jahren werden verschiedene Straftaten vorgeworfen, die sie mit wechselnder Beteiligung am 13. August 2018 zwischen 20.30 Uhr und 21.30 Uhr im Bereich des Hasselbachplatzes in Magdeburg begangen haben sollen. Dort soll es zwischen den Angeklagten, die syrische Staatsangehörige sind, zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit kurdischen Staatsangehörigen gekommen sein. Einer der Angeklagten soll dann mit einer Eisenkette auf andere Personen eingeschlagen haben. Der spätere Geschädigte, der an der vorangegangenen Auseinandersetzung völlig unbeteiligt gewesen sein soll, soll dann von den vier Angeklagten gemeinsam angegriffen worden sein. Dabei soll einer der Angeklagten, ohne Absprache mit den übrigen Angeklagten, mehrfach mit seinem Klappmesser auf den Geschädigten eingestochen haben, um diesen zu töten. Der Geschädigte soll durch eine Notoperation gerettet worden sein.   Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von dem Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" aus.     Versuchter Mord und schwere Brandstiftung in Oschersleben 22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18) ? 2. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Zeugin     Prozesstag:            Dienstag, 05. Februar 2019, 10.00 Uhr, Saal E 12     Am 13.12.2017 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg den mittlerweile 34-jährige Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.   Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt) umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max. 2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 ?.   Die gegen die Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. August 2018 (4 StR 162/18) verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte des versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und versuchter besonderer schwerer Brandstiftung schuldig ist. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den Feststellungen im Strafausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe aufgehoben. Der Bundesgerichtshof kann nicht ausschließen, dass das Landgericht zu einer höheren Bestrafung des Angeklagten gelangt wäre, wenn es noch die versuchte schwere Brandstiftung berücksichtigt hätte.   Die nunmehr zur Entscheidung berufene 2. Strafkammer muss sich nun mit der Höhe der Strafe und der Frage, welcher Teil der Strafe vor der Unterbringung in der Entziehungsanstalt vollzogen werden muss, erneut beschäftigen.   Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs steht allerdings fest, dass der Angeklagte einen versuchten Mord, schwere Brandstiftung und versuchte schwere Brandstiftung begangen hat.   Der Angeklagte befindet sich seit Juni 2017 in Untersuchungshaft.     Versuchter Mord in Magdeburg 21 Ks 162 Js 29754/18 (17/19) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 5 Zeugen     Prozessbeginn:                 Donnerstag, 07. Februar 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         08. und 15. Februar 2019, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23     Einem 37-jährigen aus Magdeburg stammenden Mann wird vorgeworfen, am 18.09.2018 in Magdeburg in einem Supermarkt am Olvenstedter Platz seine ehemalige Freundin niedergestochen zu haben. Motiv des Angeklagten soll Rache darüber gewesen sein, da die Frau ihn verlassen haben soll. Die Geschädigte überlebte aufgrund einer Notoperation.   Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte bestritten, die Tat begangen zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit 19. September 2018 in Untersuchungshaft.     Sicherungsverfahren, Totschlag in Bernburg 22 KLs 164 Js 26061/18 (30/18) ? 2. Strafkammer   1 Beschuldigte 2 Sachverständige 7 Zeugen     Prozessbeginn:                 Dienstag, 19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         08., 12. und 14. März 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Der 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. August 2018 in Bernburg im Zustand der Schuldunfähigkeit im Fachkrankenhaus für Psychiatrie eine 91-jährige Frau erwürgt zu haben. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die nicht vorbestrafte Frau aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte die Beschuldigte schuldunfähig sein, ihr die Tat nachgewiesen werden, und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich die Beschuldigte zur Sache nicht eingelassen.       II. Zivilverfahren     Sturz auf einem schneebedeckten Weg  im Harz 10 o 503/18 ? 10. Zivilkammer   Prozesstag:            Donnerstag 07. Februar 2019, 10.30 Uhr, Saal B 13     Ein Wanderer fordert von dem Land Sachsen-Anhalt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7.000 ?. Der Kläger behauptet, am 01. März 2017 auf dem Wanderweg 17H 2,5 km oberhalb von Schierke im Tal der kalten Bode gestürzt und sich verletzt zu haben. Unter anderem soll er sich seinen Arm gebrochen haben. Ursache für den Sturz sollen zwei gummiartige Förderbänder gewesen sein, die auf dem abschüssigen Weg gelegen, vom Schnee bedeckt und daher nicht erkennbar gewesen sein sollen. Der Nationalpark Harz, der das Land vertritt, verteidigt sich damit, dass der Weg als Wanderweg im Winter nicht vorgesehen sei. Vielmehr handle es im Winter um eine Loipe. Zum Schutz der Langläufer seien die Matten ausgelegt gewesen, um aufsteigendes Wasser vom Schnee fernzuhalten.     Vergütungsklage der ehemaligen Geschäftsführerin der Kreisvolkshochschule Harz 31 O 83/18 und 31 O 114/18 ? 1. Kammer für Handelssachen     Prozesstag:            Dienstag, 19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 14     Die ehemalige Geschäftsführerin der Kreisvolkshochschule Harz klagt ihre Vergütung ein, nachdem ihr durch die Kreisvolkshochschule mit Schreiben vom 22.08.2018 außerordentlich gekündigt wurde.   Mit sogenanntem "Vorbehaltsurteil" vom 13.11.2018 im Verfahren 31 O 83718  hatte die Kammer in einem Urkundenprozess die Beklagte verurteilt, für den Monat September 2018 der Klägerin ihr Gehalt von 5.683,23 ? brutto zu bezahlen. Als Beweismittel waren bislang nur Urkunden zugelassen. In dem nun sich anschließendem Nachverfahren kann auch mit anderen Beweismitteln als mit Urkunden geklärt werden, ob die fristlose Kündigung wirksam gewesen ist.   Im Verfahren 31 O 114/18 fordert die Klägerin die Weiterzahlung ihres Gehaltes im Urkundenprozess bis Dezember 2020.   Möglicherweise wird der Termin noch aufgehoben, falls sich die Parteien auf eine nichtöffentliche gerichtliche Mediation einigen.       Zoo Magdeburg fordert nunmehr von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss auch für das Jahr 2018 (31 O 111/18 ? Handelskammer)   Der ursprüngliche Termin vom 29.01.2019 ist verlegt worden auf den   Dienstag, 19. Februar  2019, 11.00 Uhr, Saal E 14   Der Zoo Magdeburg fordert nun auch für das Jahr 2018 von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro.   In einem vorangegangen Prozess vor der Handelskammer ist mit Urteil vom 12.09.2017 im Urkundenprozess und mit bestätigendem Urteil vom 18.09.2018 im Nachverfahren entschieden worden, dass die Gemeinde Barleben für das Jahr 2017 noch zur Zahlung des Betriebskostenzuschusses verpflichtet ist. Barleben hatte aufgrund des ersten Urteils am 10.01.2018 die 300.000 Euro für das Jahr 2017 auch bezahlt.   In dem Urteil vom 18.09.2018 hat die Handelskammer allerdings die Auffassung vertreten, dass Barleben jedenfalls zur Kündigung des Gesellschaftsvertrages im Jahr 2017 mit der Folge berechtigt sein dürfte, dass Barleben jedenfalls ab 2018 den Betriebskostenzuschuss nicht mehr zahlen muss.   In dem jetzt beginnen neuen Prozess wird geklärt, ob Barleben auch für das Jahr 2018 den Zuschuss bezahlen muss.   Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu bezahlen.  Die Gemeinde Barleben hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.     Löffler Pressesprecher

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