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Weißenfels, den 05.02.2019

Polizeimeldung des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes Weißenfels, 05.02.2019

Autobahn 14 ? Sicherheitsabstand   Am 05.02.2019, um 07:55 Uhr, fuhr der Fahrer eines Sattelzugs auf der A14 und unterschritt dabei, nahe der Ortschaft Wettin, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Auf einer Strecke von ca. 500 Meter betrug sein Abstand 10 Meter. Dieser Verstoß wurde mit einem Bußgeld von 80,- Euro geahndet.   Autobahn 9 ? langsames Überholen Der Fahrer eines Lkw (über 7,5 Tonnen Gewicht) mit Anhänger fuhr am 05.02.2019, um 00:10 Uhr, auf der A9 in Richtung München. Dabei benutzte er den linken Fahrstreifen, um andere Fahrzeuge zu überholen. Seine gefahrene Geschwindigkeit war nicht wesentlich höher, als die des überholten Fahrzeugs. Er wurde daraufhin angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass er auch mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fuhr. Diese Ordnungswidrigkeiten wurden geahndet. Der Fahrer hat bezüglich des zu langsamen Überholens ein Bußgeld von 80,- Euro, wegen der missbräuchlichen Benutzung der Nebelscheinwerfer ein Verwarngeld von 20,- Euro und aufgrund der Benutzung des linken Fahrstreifens ein Verwarngeld von 20,- Euro zu erwarten.   Autobahn 9 ? Verkehrsunfall Am 04.02.2019, um 15:20 Uhr, ereignete sich auf der A9 nahe der Ortslage Teuchern ein Verkehrsunfall. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass der Fahrer eines Pkw Mercedes im linken Fahrstreifen fuhr. Aus einer noch unbekannten Ursache verlor er die Kontrolle über seinen Pkw, kam ins Schleudern und kollidierte mit einem Pkw Opel. Der Opel kam daraufhin von der Fahrbahn ab und blieb auf einem Feld stehen. Drei Insassen des Pkw Opel wurden dabei verletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 16.000,- Euro beziffert. Die Autobahn 9 musste kurzzeitig gesperrt werden. Das Bild in der Anlage (Nr. 05022019-1) darf verwendet werden.  

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