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Magdeburg, den 14.02.2019

Alkohol am Arbeitsplatz

Bei einer routinemäßigen Schiffskontrolle am Donnerstag den 14.02.2019, gegen 09:10 Uhr, wurden die Besatzungsmitglieder eines deutschen Gütermotorschiffes im Bereich der Schleuse Magdeburg-Rothensee unter anderem hinsichtlich ihrer fachlichen und körperlichen Eignung überprüft. Dabei stellten die Beamten der Wasserschutzpolizei Magdeburg fest, dass eine 63-jährige deutsche Matrosin, alkoholisiert ihre für den Schiffsbetrieb notwendigen Tätigkeiten ausübte. Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,72 Promille. Da die Frau zur diensttuenden Mindestbesatzung des Gütermotorschiffes gehört, wurde für selbiges ein Weiterfahrverbot  ausgesprochen. Dieses hat seinen Bestand bis die diensttuende Besatzung den Bestimmungen über die Weiterfahrt entspricht. In diesem Fall droht dem verantwortlichen Schiffsführer und der Matrosin nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem jeder mit einem Bußgeld von bis zu 2500,- Euro zu rechnen hat.   (hg)

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