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Halle (Saale), den 17.02.2019

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte in Strafsachen im Februar

Schwerer Raub in Halle Tag, Uhrzeit 18.02.19, 08:30 ; 21.02.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 1/19 Dem im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im September 2018 in Halle vor einem Wettlokal mit einem Messer auf einen Passanten eingestochen und ihm dann das Portemonnaie weggenommen haben. Der Geschädigte habe aufgrund der Verletzungen stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen,  dass er den Geschädigten lediglich geschlagen habe und im übrigen das Portemonnaie nur mitgenommen, um den Ausweis des Geschädigten an sich zu nehmen, weil er noch wegen eines Drogengeschäftes mit dem Geschädigten habe reden wollen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Körperverletzung und versuchter Totschlag in Hettstedt, Magdeburg und Sangerhausen Tag, Uhrzeit 22.02.19, 09:00 ; 05.03.19, 09:00 ; 07.03.19, 09:00 ; 12.03.19, 09:00 Raum 141 1 Ks 6/18 Dem im Januar 1995 geborenen Angeklagten wird -  teils gefährliche - Körperverletzung in drei Fällen zur Last gelegt, dabei in einem Falle in Tateinheit mit versuchtem Totschlag. Der Angeklagte soll am späten Abend des 17.01.2018 in Hettstedt nach einem kurzen Wortwechsel einen Passanten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser eine Nasenbeinfraktur erlitten habe. Am frühen Morgen des 10.02.2018 soll der Angeklagte vor einem Spätverkauf in Magdeburg im Zuge einer Auseinandersetzung einem Mann eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben und dem dadurch zu Boden gegangenen Geschädigten noch zweimal auf den Kopf getreten haben. Am Morgen des 28.08.2018 soll er in einer Wohnung in Sangerhausen im Zuge einer Auseinandersetzung einem anderen Mann mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 12 cm) gezielt in den Hals gestochen haben, so dass der Geschädigte nach Einsatz eines Rettungshubschraubers nur durch eine sofortige Notoperation habe gerettet werden können. Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

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