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Magdeburg, den 19.02.2019

Neue Oberstufenverordnung tritt in Kraft

Die überarbeitete Oberstufenverordnung wird nach Fachgesprächen und erfolgtem Anhörungsverfahren in Kraft treten. Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens finden inhaltliche Punkte der Angehörten Eingang in die Verordnung. So führte der Wunsch, die Auswahl nicht von Beginn an auf zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau zu begrenzen, zu der Entscheidung, drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau belegen zu können. Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase (Klasse 10) wählen die Schüler nunmehr 3 Fächer aus, die sie ab Klasse 11 fünfstündig auf erhöhtem Niveau belegen. Zur Auswahl stehen Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft. Aus diesen drei Fächern wählen die Schüler zwei Fächer aus, in denen die schriftliche Prüfung auf erhöhtem Niveau absolviert werden muss. Eine Vorfestlegung in der Klasse 10 entfällt damit. Vielmehr bietet sich nun die Möglichkeit, Wahlfreiheit bei der Festlegung bis zur Anmeldung zur Abiturprüfung offen zu halten. Die Schüler belegen darüber hinaus zwei weitere dreistündige Fächer ? Geschichte sowie eine Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache. Außerdem bietet der Wahlpflichtbereich vier zweistündige Fächer wie Sport, Musik/Kunst, Ethik/Religion und Geografie/Sozialkunde. Für die Abiturprüfungen gilt weiterhin und unverändert: Es erfolgen zwei schriftliche Prüfungen auf erhöhtem Niveau und zwei schriftliche Prüfungen auf grundlegendem Niveau sowie eine mündliche Prüfung. Das nunmehr dritte Fach, das auf erhöhtem Niveau belegt wurde, kann auf grundlegendem Niveau schriftlich oder auch mündlich geprüft werden. Bildungsminister Marco Tullner dankt allen beteiligten Experten und den engagierten angehörten Verbandsvertretungen für deren Mitwirken an der Überarbeitung der Verordnung. ?Mit Blick auf die bewährten Traditionen Sachsen-Anhalts sowie auch auf bundesweite Entwicklungen zeigt sich die Oberstufenverordnung im Ergebnis ihrer Überarbeitung als Kombination aus starkem Kernbereich der Allgemeinbildung mit fünf- und dreistündigen Fächern sowie einem ergänzenden zweistündigen Wahlpflichtbereich. Im Zusammenwirken eines soliden mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereiches mit einer verlässlichen gesellschaftswissenschaftlichen Ausstattung und unter angemessener Berücksichtigung des Sprachenkönnens wurde ein Gesamtpaket geschnürt, das den Ansprüchen einer Allgemeinen Hochschulreife Rechnung trägt?, so der Minister.   14.00 800x600 Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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