(LG HAL) Verurteilung wegen Mordes in einem Reisebüro in Halle rechtskräftig.
Die Verurteilung eines im August 1968 geborenen Angeklagten wegen Mordes ist rechtskräftig (1 Ks 3/18). Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten in einem am 25.05.2018 begonnenen Verfahren nach fünf Verhandlungstagen am 21.06.2018 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 28.12.2017 in einem Reisebüro in Halle seine Lebensgefährtin mit einem Messer getötet hatte, nachdem diese ihm gegenüber angekündigt hatte, sie werde sich von ihm trennen. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf eingeräumt. Die Kammer hatte die Tat wegen des niederen Beweggrundes der Eifersucht nicht nur als Totschlag, sondern als Mord gewertet. Die gegen das Urteil eingelegte Revision des Angeklagten ist nunmehr durch einen nicht weiter begründeten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2019 (4 StR 534/18) verworfen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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