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Halle (Saale), den 22.02.2019

(VG HAL) Fahrverbot für Dieselfahrzeuge

Mit Beschluss vom 7. Februar 2019 hat das Verwaltungsgericht Halle die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg verwiesen.   Mit der Klage begehrt der klägerische Umweltverband die Fortschreibung des das Stadtgebiet der Stadt Halle betreffenden Luftreinehalteplans. Hierfür ist die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts gegeben. Gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist das Oberverwaltungsgericht für Entscheidungen über Streitigkeiten über die Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, die seit dem 2. Juni 2017 rechtshängig gemacht wurden, sachlich zuständig.     VG Halle, Beschluss vom 7. Februar 2019 ?  8 A391/18 HAL

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