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Magdeburg, den 28.02.2019

Rede Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Sperrfrist: 28. Februar 2019 - Redebeginn -Es gilt das gesprochene Wort Landtagssitzung vom 28. Februar bis 01. März 2019 TOP 5 LT-Drs. 7/3976 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Akademisierung des Hebammenberufs auf den Weg bringen. Finanzierung sichern.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,   es liegt auf der Hand, dass die Novellierung des Hebammengesetzes zwingend erforderlich ist. An die EU-rechtlichen Vorgaben muss die Ausbildung bis zum 18. Januar 2020 angepasst sein. Das Bundesgesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass die Umsetzung des Gesetzes und der begleitenden Verordnungen derzeit in der Vorbereitung sei und bis Januar 2020 abgeschlossen sein soll. Der entsprechende Referentenentwurf soll im I. Quartal 2019 veröffentlicht werden. Das BMG hat überdies eine Studie in Auftrag gegeben. Von dieser erwartet man sich konkretere Aussagen zu Finanzierungsregelungen und den Übergangsfristen von fachschulischer zu akademischer Ausbildung. Ohne das Vorliegen der bundesrechtlichen Voraussetzungen können die notwendigen Vorbereitungen in den Ländern nur schwer umgesetzt werden. Dennoch sind wir angesichts der bekannten Problemlage im Bereich der Hebammenversorgung nicht untätig. Im Rahmen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird der Bund nunmehr in einem Umlaufbeschluss aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen und bis zum 01. Oktober 2019 abzuschließen. Nur so kann eine rechtzeitige Umsetzung in den Ländern erfolgen. Den Ländern muss genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden, um die umfassenden Vorbereitungen umsetzen zu können. Überdies erwarten wir vom Bund, dass Fragen der Finanzierung im Vorfeld geklärt werden. Bisher waren die Krankenkassen finanziell an der Ausbildung beteiligt und es ist abwegig diese finanzielle Beteiligung nun aufzugeben. Die zukünftige akademische Ausbildung geht mit einem hohen Praxisanteil einher und sollte nicht zur Folge haben, dass die Krankenkassen enorme Kosteneinsparungen verzeichnen können und die Ausbildung ausschließlich zu Lasten des Landeshaushalts erfolgt. Gerade zur Sicherstellung einer entsprechenden Praxisvergütung erwarten wir vom Bund eine klare Regelung in Richtung Umgestaltung der Kostenträger. Im Land Sachsen-Anhalt wird das Thema der Finanzierung im zweiten Halbjahr 2019 in Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für 2020/2021 nochmals im Wissenschaftsausschuss aufgerufen. Angesichts der bestehenden schwierigen Versorgungslage sind ungewisse Ausbildungsjahrgänge im Land Sachsen-Anhalt zu vermeiden. Die adäquate Hebammenversorgung basiert auf einer entsprechend hochwertigen Ausbildung, insoweit habe ich großes Verständnis für das Anliegen, sich die Situation der akademischen Hebammenausbildung und der Finanzierung genauer anzuschauen. Bisher ist ein Beginn mit der akademischen Hebammenausbildung zum Wintersemester 2020/2021 mit 20 Plätzen geplant.  Die beiden Medizinischen Fakultäten haben sich im Rahmen der Gemeinsamen Kommission (§ 25 HMG LSA) darauf verständigt, dass dieser Studiengang in Halle angeboten werden soll. Wir befürworten Halle als möglichen Standort, weil dort durch die bereits laufenden Studiengänge der ?Evidenzbasierten Pflege? und der Humanmedizin gute Strukturen vorliegen und sinnvolle Vernetzungen schon im Studium möglich sind. Bereits im Jahr 2017 wurde im Rahmen des Runden Tisches ?Geburt und Familie? eine umfangreiche Studie in Auftrag gegeben, die sich insbesondere mit der Deckung der regionalen Bedarfe der Geburtshilfe auseinander setzt. Hier wurden wichtige Erhebungen vorgenommen, um den zukünftigen Bedarf an Hebammen genauer bestimmen zu können. Es wurden Hebammen, Geburtskliniken, Gesundheitsämter und Krankenkassen befragt und mögliche Handlungsoptionen entwickelt. Diese sehen u.a. die Sicherstellung der akademischen Ausbildung als zwingend erforderlich an und sprechen sich für eine Ausweitung der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze aus. Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, ist inhaltlich bereits Einiges an Vorarbeit geleistet worden. Da die Hebammenversorgung im Land Sachsen-Anhalt einen hohen Stellenwert einnimmt, erwarten wir mit Nachdruck ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren des Bundes, um dann mit den entsprechenden weiteren Umsetzungsschritten im Land beginnen zu können.  

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