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Magdeburg, den 01.03.2019

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im März 2019 (Stand: 1. März 2019)

I. Strafverfahren   Sicherungsverfahren - versuchte gefährliche Körperverletzung in Magdeburg 25 KLs 376 Js 17703/18 (4/19) ? 5. Strafkammer   1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 8 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 06. März 2019, 11.00 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermine:         14. März, 2019, 09.30 Uhr, 19. März 2019, 13.00 Uhr                                          und 09. April 2019, 09.30 Uhr, jeweils Saal C 12   Dem 38-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 05. Mai 2018 gegen 21.00 Uhr im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße eine 17-jährige Jugendliche angegriffen zu haben. Der Beschuldigte soll aus einer Deo-Dose in Richtung des Kopfes der jungen Frau gesprüht haben und die Sprühgase mit einem Feuerzeug entzündet haben. Der Geschädigten soll es gelungen sein, der Flamme auszuweichen. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der nicht vorbestrafte Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich der Beschuldigte zur Sache nicht eingelassen.     Drogenhandel in Magdeburg 5 KLs 263 Js 31832/18 (45/18) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 7 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 13. März 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermin:           28. März 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12     Dem 46-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. September 2018 in Magdeburg mit Marihuana, Ecstasy-Tabletten und "Crystal" Handel getrieben zu haben.  Zudem soll er ohne Fahrerlaubnis mit einem Pkw gefahren sein. Bei einer Polizeikontrolle am 28. September 2018 wurde der Angeklagte in Magdeburg festgenommen. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft.     Sicherungsverfahren - Brandstiftung in Wernigerode 5 KLs 801 Js 80982/18 (47/18) ? 5. Strafkammer   1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 8 Zeugen     Prozessbeginn:                 Dienstag, 19. März 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermin: 20. März 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12     Dem 33-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 21. Mai 2018 in Wernigerode einen Holzstapel an einer Garage angezündet zu haben. In der Folgezeit soll die Garage bis auf die Grundmauern niedergebrannt sein. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte die Tat eingeräumt.     Sicherungsverfahren - schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg 22 KLs 268 Js 24282/15 (22/17) ? 2. Jugendstrafkammer   1 Beschuldigter 1 Nebenkläger 1 psychiatrischer Sachverständiger 1 aussagepsychologische Sachverständige 3 Zeugen     Prozessbeginn:                 Freitag, 22. März 2019, 09.00 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         28. und 29. März 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Dem 25-jährigen unter Betreuung stehenden Angeklagten wird vorgeworfen, im ersten Halbjahr 2015 in 6 Fällen einen damals 8-jährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Situation schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich der Beschuldigte zur Sache nicht eingelassen.     II. Zivilverfahren       Schadensersatzansprüche aus dem Absturz eines Notausstiegspodestes an einem Wohnhaus in Magdeburg am 14. März 2014 ? 10.  Zivilkammer : 10 O 704/15 sowie 10 O 1050715   Fortsetzungstermin : 29.03.2018, 09.30 Uhr Saal nach Aushang   mündliche Verhandlung und Anhörung eines Sachverständigen   Nachdem im Termin vom 25.01.2017 sich im Rahmen der Anhörung des damaligen Sachverständigen herausgestellt hat, dass bei dem Gutachter die Besorgnis der Befangenheit besteht, hat das Gericht einen neuen Sachverständigen bestellen müssen. Der für Tragwerke im Stahlbau öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, ein Diplom Ingenieur,  hat am 30.07.2018 sein schriftliches Gutachten eingereicht.  Im Termin am 29.03.2019 soll nun der Sachverständige mündlich angehört werden.   Hintergrund:   Am 14. März 2014 brach in Magdeburg ein sog. zweiter Rettungsweg, der aus einem außen an der Hauswand anliegenden Podest und einer Feuerleiter bestand, zusammen, so dass insgesamt 3 Personen in die Tiefe stürzten und verletzt wurden.   Das Gericht verhandelt die Verfahren von 2 Geschädigten. Kläger in dem ersten Prozess ist ein zum Unfallzeitpunkt 24-jähriger Student, der sich auf dem Podest aufgehalten hat. Kläger in dem zweiten Verfahren ist ein 26-jähriger Student, der sich ebenfalls auf dem Podest aufgehalten hat. Der 24-jährige Student forderte Schadensersatz in Höhe von knapp 80.000,00 ? sowie ein Schmerzensgeld von mindestens 130.000,00 ?. Der damals 26-jährige Student fordert Schadensersatz von rund 53.000,00 ? und Schmerzensgeld von mindestens 110.000,00 ?.   Die Kläger haben zum einen den Vermieter (1. Beklagter) verklagt. Weiterhin wurde der Mann (2. Beklagter) verklagt, der das Ausstiegspodest und die Leiter im Jahr 1995 errichtet hatte. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte gegen den jetzigen Beklagten zu 2. am 14. Januar 2015 Anklage erhoben (130 Js 19336/14). Das Amtsgericht Magdeburg hatte dann mit Beschluss vom 04.08.2015 (rechtskräftig) die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da die angeklagte Tat der fahrlässigen Körperverletzung verjährt war.       Löffler Pressesprecher

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