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Magdeburg, den 01.03.2019

Mein ELSTER ? Der komfortable Draht zum Finanzamt

Wer in diesen Tagen seine monatliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erhält, bekommt von seinem Arbeitgeber auch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2018 als Ausdruck. Parallel übermitteln die Arbeitgeber die Belegdaten elektronisch an die Finanzämter.   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten damit ihre Einkommensteuererklärung in Angriff nehmen: Für eine mühelose, bequeme und flexible Kommunikation mit ihrem Finanzamt steht Mein ELSTER zur Verfügung -  plattformunabhängig und barrierefrei über den Browser.   Mit Mein ELSTER kann nicht nur die Steuererklärung elektronisch abgegeben werden: Es besteht auch die Möglichkeit, verschiedene elektronische Anträge und Mitteilungen an das zuständige Finanzamt zu senden sowie einen Einspruch einzulegen.   Schnell und sicher können steuerliche Belege abgerufen, aktuelle Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingesehen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.   Die bisherige Steuersoftware ?ElsterFormular? wird letztmalig für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen. Die dort gespeicherten Daten können Nutzer in das neue Mein ELSTER exportieren. Auch damit ist eine Datenübernahme aus dem Vorjahr gewährleistet.   Mein ELSTER online auf www.elster.de

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