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Halle (Saale), den 04.03.2019

(LG HAL) Terminvorschau für März 2019

Sicherungsverfahren wegen Körperverletzung in Halle Tag, Uhrzeit 05.03.19, 09:00 ; 06.03.19, 09:00 ; 12.03.19, 09:00 ; 13.03.19, 09:00 Raum 123 10a KLs 18/18 Dem im Mai 1995 geborenen Beschuldigten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 21.05.2018 in Halle mit einem 21 cm langen Küchenmesser gezielt und mit Verletzungsabsicht auf den neuen Lebensgefährten seiner vormaligen Partnerin sowie dessen Begleiter eingestochen und diese verletzt haben. Der Beschuldigte hat angegeben, er sei durch die beiden Männer bedroht worden und habe sich nur gewehrt. Der Beschuldigte soll sich wegen einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit befunden haben, so dass statt einer Bestrafung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Tag, Uhrzeit 08.03.19, 09:00 ; 11.03.19, 09:00 ; 02.03.19, 09:00 ; 18.03.19, 09:00 Raum 187 3 KLs 2/19 Dem im Januar 1995 geborenen Angeklagten wird Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll in der Nacht auf den 30.11.2018 in der Nähe der Saline in Halle eine Frau angesprochen und sich zunächst mit ihr unterhalten haben. Alsdann habe er angekündigt, sie nunmehr zu vergewaltigen, und sie dann zu Boden gedrückt. Infolge der heftigen Gegenwehr der Frau habe er sein Vorhaben allerdings nicht in die Tat umsetzen können, sondern sei vielmehr davon gelaufen, als er bemerkt habe, dass die Frau ihr Mobiltelefon in der Hand gehalten habe. Infolge der Gewalteinwirkungen habe die Frau Verletzungen im Gesicht und am Körper davon getragen. Der Angeklagte hat angegeben, er könne sich an die ihm vorgeworfene Tat infolge von Alkoholeinfluss nicht erinnern. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Sexueller Missbrauch von Tochter und Stieftochter in Mücheln Tag, Uhrzeit 21.03.19, 09:00 ; 22.03.19, 09:00 ; 25.03.19, 09:00 ; 26.03.19, 09:00 Raum 187 4 KLs 13/17 Dem im April 1977 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen in insgesamt 13 Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Dezember 2009 und September 2016 an seiner im Juli 2003 geborenen Tochter sowie an der im Juli 1999 geborenen Tochter seiner Ehefrau vergangen haben. Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünfzehn Jahren.

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