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Magdeburg, den 06.03.2019

Öffentlichkeitsfahndung nach Wohnungseinbrüchen

Die Polizei sucht nach zwei Männern, welche für mehrere Einbrüche in Ein- und Mehrfamilienhäuser verantwortlich sind. Die beigefügten Bilder wurden am 3. November vergangen Jahres von einer Überwachungskamera in einer kleinen Gemeinde nahe Schönebeck aufgenommen. Die beiden Unbekannten hatten dort das Grundstück betreten und sich über ein Kellerfenster Zugang zum Haus verschafft. Das Haus wurde durchsucht, es fehlt Bargeld. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen ergaben sich Hinweise, dass diese Täter auch für weitere Einbrüche im Salzlandkreis, dem Jerichower Land und der Landeshauptstadt Magdeburg verantwortlich sind. Die Einbrüche erfolgten in einem Zeitraum von 10 Tagen. Es handelt sich nach bisherigem Ermittlungsstand um überörtlich agierende Täter, welche sich zur Tatausführung mit Staubmasken maskieren. Wer kennt die hier abgebildeten Personen, kann Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort der Täter geben? Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle, vorrangig das Revier Magdeburg entgegen. Sie erreichen uns auch telefonisch unter 0391-546-3292. Laut Beschluss soll die Fahndung in der regionalen Presse erfolgen. Anlage: 2 Fotos der Tatverdächtigen   Rechtlicher Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?

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