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Wittenberg, den 10.03.2019

Kriminalitäts- und Verkehrslage des Polizeireviers Wittenberg

Kriminalitätslage:   PKW beschädigt In der Zeit vom 07.03.2019, 21.00 Uhr bis zum 09.03.2019, 17:15 Uhr wurde in Bad Schmiedeberg ein PKW beschädigt. Durch unbekannte Täter wurde auf die Motorhaube des, im R-Weg abgestellten, Skodas eingeschlagen und diese so erheblich beschädigt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.     Verkehrslage: Vorfahrt missachtet Eine 63-jährige Opelfahrerin befuhr am 09.03.2019 gegen 10:05 Uhr die Straße Am Güterbahnhof in Coswig. Als sie die Rosenstraße in Richtung Feldweg queren wollte, missachtete sie die Vorfahrt einer 47-jährigen Opelfahrerin, welche die Rosenstraße aus Richtung Mozartweg befuhr. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß zwischen den Fahrzeugen, wodurch Sachschaden entstand.   Wildunfall Ein 63-jähriger Skodafahrer befuhr am 09.03.2019 um 00:44 Uhr die K 2037 aus Richtung Burgkemnitz kommend in Richtung Zschornewitz. Auf Höhe der Einmündung nach Pöplitz querte ein Wildschwein die Fahrbahn und wurde von dem Skoda erfasst. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Wildschwein verließ die Unfallstelle in unbekannte Richtung und konnte nicht mehr festgestellt werden.   Sonstiges:   Drahtesel in Schlangenlinien Am 08.03.2019 gegen 20:40 Uhr wurden Polizeibeamte des Polizeireviers Wittenberg auf einen Radfahrer aufmerksam. Dieser befuhr die Sternstraße ohne eingeschaltete Beleuchtung und in Schlangenlinien. Bei der anschließenden Kontrolle konnte bei dem 34-jährigen Radfahrer Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein anschließend, vor Ort, durchgeführter Atemalkoholtest ergab vor Ort einen Wert von 2,76?. Daraufhin wurde bei ihm eine Blutprobenentnahme durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt mit seinem Fahrrad untersagt.   Fahren unter Alkohol Am 10.03.2019 um 09:01 Uhr wurde in der Dessauer Straße in Wittenberg ein Fordfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde bei dem 38-jährigen Atemalkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen. Ein durchgeführter beweissicherer Atemalkoholtest ergab anschließend einen Wert von 0,66?. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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