Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen
Fahrt unter Alkoholeinfluss Ein 43jähriger Dessauer befuhr am 30. März 2019 gegen 00:15 Uhr die Waldstraße in Dessau-Roßlau mit seinem Pkw Hyundai. Da am Fahrzeug ein luftleerer Reifen festgestellt wurde, sollte es angehalten werden. Auf die Haltesignale reagierte der Fahrzeugführer jedoch zunächst nicht. Nach dem er seinen Pkw eingeparkt hatte, konnte eine Kontrolle durchgeführt werden. Der Fahrer stand augenscheinlich erheblich unter Alkoholeinfluss. Bei der Bestimmung des Atemalkoholwertes wurden 1,66 Promille festgestellt. Weiterhin hatte er Veränderungen an seinen Kennzeichen am Fahrzeug vorgenommen, so dass ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet wurde. Nach der Blutprobenentnahme durch einen Arzt und die Beschlagnahme des Führerscheins, konnte der Beschuldigte seinen Heimweg fußläufig antreten. Fahren unter Alkoholeinfluss, ohne Fahrerlaubnis und mit gestohlenen Kennzeichen Am 30. März 2019 gegen 22:40 Uhr befuhr ein 29jähriger Dessauer die Bitterfelder Straße mit einem Pkw Mitsubishi. Bei der durchgeführten Verkehrskontrolle gab der Fahrzeugführer an, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Die kontrollierenden Polizeibeamten nahmen Atemalkoholgeruch bei dem Beschuldigten war. Dieser gab weiterhin an, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei der Atemalkoholkontrolle wurde ein Wert von 1,3 Promille festgestellt, wodurch eine Blutprobenentnahme erforderlich wurde. Da sich an dem Fahrzeug zur Fahndung stehende amtliche Kennzeichen befanden, und der Pkw nicht zugelassen war, wurden weitere Strafanzeigen gegen den Dessauer gefertigt. Verkehrsgeschehen Auffahrunfall Um 17:07 Uhr des 29. März 2019 fuhr eine 52jährige Bitterfelderin mit ihrem Pkw Hyundai hinter einem 42jährigen Dessauer mit einem VW Golf in der Elisabethstraße in Richtung Friedensplatz. Hinter der Einmündung zur Willy-Lohmann-Straße hielt der VW an und setzte sofort zurück. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wobei ein geschätzter Gesamtsachschaden von 500 Euro entstand. Aufgrund seiner auffälligen Verhaltensweise bestand der Verdacht, dass sich der Fahrzeugführer des VW Golf unter Einfluss von Betäubungsmitteln befand. Der Verdacht erhärtete sich durch die durchgeführten Betäubungsmitteltests. Nach der Blutprobenentnahme im Städtischen Klinikum in Dessau-Roßlau wurde der Fahrzeugführer dort aus der Maßnahme entlassen.
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