(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im April 2019 (Stand: 01.04.2019)
I. Strafverfahren Drogenhandel in Barby 25 KLs 362 Js 22579/18 (5/19) ? 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 3 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 03. April 2019, 09.20 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermin: 05. April 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12 Dem 34-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, im März 2018 in Barby mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben und verschiedene Waffen, darunter Messer, einen Schlagring und eine Schreckschusspistole, griffbereit in seiner Wohnung aufbewahrt zu haben. Bei der Durchsuchung der Wohnung am 10. März 2018 sollen neben den Waffen rund 360 g Amphetamin und kleinere Mengen Cannabis und andere Drogen vorgefunden worden sein. II. Zivilverfahren Eilverfahren: Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt macht nunmehr zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Verantwortlichen einer Online Zeitung aus Halle geltend 9 O 371/19 9. Zivilkammer Prozesstag: Mittwoch, 17.04.2019, 14.00 Uhr, Saal B13 Der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt (Antragsteller) macht gegen den Verantwortlichen einer Online Zeitung aus Halle (Antragsgegner) Unterlassungs-ansprüche geltend. Der Antragsteller soll es unterlassen, weiter zu behaupten, dass Holger Stahlknecht unlauter auf Gemeinderatsmitglieder in Teutschenthal eingewirkt habe. In einem vorangegangenen Verfahren, in dem zwei Journalisten der Zeitung den Innenminister verklagt hatten, hat die 9. Zivilkammer am 29.03.2019 (Az. 9 O 324/19 vgl. Pressemitteilung 15/19) entschieden, dass die Zeitung Holger Stahlknecht nicht verbieten darf, sich wie folgt zu äußern: "Innenminister Holger Stahlknecht erstattet Strafanzeige Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht hat am heutigen Abend (Anmerkung: gemeint ist der 27.02.2019) auf Grund einer wahrheitswidrigen Berichterstattung, veröffentlicht auf dem Online-Portal ?Städtische Zeitung?, Strafanzeige gegen den verantwortlichen Journalisten ?(hier enthält die Pressemitteilung den Namen) ? und Weitere wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung gestellt. Darüber hinaus wird ein Medienanwalt zur Prüfung zivil- und medienrechtlicher Ansprüche beauftragt." Hintergrund des Streits ist ein auf dem Online-Portal gezeichneter Artikel mit der Überschrift "Stahlknecht lässt offenbar für Wunschinski die Muskeln spielen" Die mit drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung verhandeln. Löffler Pressesprecher
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