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Magdeburg, den 04.04.2019

Ein weiterer Schritt zu einer erfolgreichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen

? Mit der heute durch den Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossenen Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts  sowie  des hiermit einhergehenden Entschließungsantrages  der Koalitionspartner ist  ein weiterer großer Schritt hin zu einem barrierefreien und  inklusiven Sachsen-Anhalt gemacht worden. Damit wird eine langjährige Forderung des Landesbehindertenbeirates erfüllt?, so Adrian Maerevoet, Landesbehindertenbeauftragter von Sachsen-Anhalt. Aufgrund der beschlossenen Änderung können erstmals auf kommunaler Ebene Menschen mit Behinderungen, die umfassend betreut werden, aktiv an der Kommunalwahl teilnehmen und somit  die Ausrichtung des politischen  Handelns auf kommunaler Ebene mitbestimmen. In Sachsen-Anhalt sind hiervon etwa 2500 Menschen positiv betroffen. Mit dieser Gesetzesänderung stärkt der Landtag von Sachsen-Anhalt deutlich das Ansehen von Menschen mit Beeinträchtigungen.  Der Landesbeauftragte begrüßt weiterhin, dass die Landesregierung nunmehr  aufgefordert ist, entsprechende barrierefreie Zugänge zu Wahllokalen zu schaffen, Wahlinformationen in einfacher Sprache zu fertigen und eine entsprechende Gesetzesänderung der Landeswahlordnung bis Ende des Jahres herbeizuführen. Insbesondere von den  nun erforderlichen  Wahlinformationen in einfacher Sprache werden nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern insbesondere auch ältere und kranke Menschen profitieren. ?Wir werden die Realisierung der Inhalte des Entschließungsauftrages  aufmerksam begleiten? sagt Adrian Maerevoet und erkennt darüber hinaus lobend an, dass unser Landtag und die Landesregierung zeitnah und konstruktiv die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses realisiert haben, während der Bundesgesetzgeber sich Zeit lässt. ?Wenn sogar das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass Menschen wegen ihrer Behinderung durch den Wahlrechtsausschluss benachteiligt werden, dann muss man handeln und das wurde hier sofort gemacht!? sagt Adrian Maerevoet weiter. Der Landesbeauftragte hofft deshalb, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner mündlichen Verhandlung am 15.04.2019 die Umsetzung des Wahlrechtsausschlusses zu Fall bringt, damit die betroffene Klientel am 26. Mai auch an den Wahlen zum europäischen Parlament teilnehmen kann. Es sei niemandem zu vermitteln, dass die Betroffenen nun bei den Kommunalwahlen wählen dürfen, aber von den Europawahlen ausgeschlossen seien. Im Hinblick  auf weitere, notwendige Inklusionsverbesserungen sei ferner  auf die Düsseldorfer Erklärung der Landesbehindertenbeauftragten vom 20./21.03.2019 hingewiesen, die im Rahmen der 57. Konferenz der Behindertenbeauftragten der Länder mit dem Titel ?Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern!? verabschiedet wurde. Mit der Düsseldorfer Erklärung wird dazu aufgerufen,  die oftmals noch bestehenden Ungleichbehandlungen von Menschen mit und ohne Behinderungen hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung aufzuheben bzw. zu verbessern. Insbesondere werden in diesem Zusammenhang  auch die Belange von Menschen mit Behinderungen, die einen  Migrationshintergrund besitzen, mit  in den Fokus genommen. Die Erklärung soll dazu beitragen, dass es zukünftig auch hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen, egal welcher Herkunft,  keine Ungleichbehandlungen mehr geben wird. Den Wortlaut der Erklärung finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.sachsen-anhalt.de.

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