: 32
Magdeburg, den 09.04.2019

Die Stadt Osterwieck erhält vom Land 5,3 Millionen Euro Finanzhilfe Finanzminister Schröder: ?Hilfe zur Selbsthilfe?

Die Stadt Osterwieck erhält vom Land Sachsen-Anhalt 5,3 Millionen Euro Liquiditätshilfe aus dem Ausgleichsstock zur Begleichung der gegenwärtig gestundeten Kreisumlage an den Landkreis Harz sowie zur Überbrückung aktueller Zahlungsschwierigkeiten. Das Finanzministerium hat den  entsprechenden Bescheid über die zinslose, aber zurückzuzahlende Finanzhilfe versandt.   Die Auszahlung des Millionenbetrages ist jedoch noch an die Erfüllung von Maßgaben geknüpft. Der Stadtrat der Stadt Osterwieck hat in seiner Sitzung am 11. April 2019 die Gelegenheit, durch entsprechende Beschlüsse die Voraussetzungen für die Auszahlung zu schaffen. So muss die Stadt u. a. die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer anpassen.   Finanzminister André Schröder: ?Für alle Kommunen gelten die gleichen Regeln, um Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock zu erhalten. Deshalb liegt der Ball jetzt bei Osterwieck, die Stadt muss die letzten Steine für die Auszahlung der Summe aus dem Weg räumen;  ich bin da zuversichtlich.?   Hintergrund: § 17 FAG ? Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden Mittel in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt insbesondere der Fall, dass die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die Finanzausgleichsmasse beträgt für die Haushaltsjahre 2017 - 2021 jährlich gut 1,6 Milliarden Euro. Details: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung