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Dessau-Roßlau, den 10.04.2019

(LverfG LSA) Verkündungstermin des Landesverfassungsgerichts am 07.Mai 2019

Das Landesverfassungsgericht verkündet am 07. Mai 2019 um 10.00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau die Entscheidung über einen Antrag der Mitglieder der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt in dem abstrakten Normenkontrollverfahren LVG 4/18. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage der Vereinbarkeit des § 12 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt mit Art. 72 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG/Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Der Inhalt der angegriffenen Norm umfasst die namentliche Kennzeichnungspflicht, insbesondere die Regelungen zur nachträglichen Identitätsfeststellung mittels Dienstnummer, und Erhebung sowie Speicherung der personenbezogenen Daten der betroffenen Polizeibeamten. Die Antragsteller vertreten die Auffassung, dem Land fehle bereits die Gesetzgebungskompetenz. Inhaltlich greife die Kennzeichnungspflicht zudem als Ausdruck eines Generalverdachts in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht der Beamten, insbesondere in deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, ein.   Die mündliche Verhandlung hat am 12. März 2019 stattgefunden.   Pressereferentin:  Richterin am Landgericht Ana Bischoff                             (0340/202-1563)    

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