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Magdeburg, den 14.04.2019

Öffentlichkeitsfahndung wegen Störung der Religionsausübung

Magdeburg | Die Polizei sucht nach einer unbekannten weiblichen Person, welche für eine Störung der Religionsausübung verantwortlich ist.   Am 23.03.2018 gegen 16:30 Uhr begab sich die weibliche Person in Begleitung einer männlichen Person in den Waschraum der Al-Rahman Moschee der islamischen Gemeinde Magdeburg, der zur Gebetsvorbereitung dient. Dort sollen sie dann mit einer Sprühfarbe die Wörter ?ACAB? und ein Hakenkreuz an eine Wand aufgebracht haben. Die weibliche unbekannte Person war ca. 16 ? 20 Jahre alt, hatte eine normale Statur, blonde Haare und trug eine Brille. Zum Tatzeitpunkt trug diese eine blaue Jacke mit Kapuze, blaue Jeans sowie weiße Turnschuhe. Wer kennt die hier abgebildete Person, kann Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort der Täterin geben? Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle, vorrangig auch unter der folgenden Telefonnummer 0391-546-1449, auf. (se) Anlage: 1 Bild Rechtlicher Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?

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