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Halle (Saale), den 15.04.2019

Landesverwaltungsamt beanstandet Haushalt des Salzlandkreises

Das Landesverwaltungsamt hat den Haushalt des Salzlandkreises beanstandet.Damit verbleibt der Landkreis weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Dies bedeutet, dass der Landkreis nur rechtlich oder sachlich unaufschiebbare Leistungen erbringen darf. Neue Investitionen können noch nicht begonnen werden. Insgesamt weist das vorgelegte Zahlenwerk aus, dass der Landkreis wie im vergangenen Jahr erneut mit einem Fehlbetrag von ca. 5 Mio. EUR plant. Darüber hinaus sind auch die Annahmen für die kommenden Jahre als zu optimistisch anzusehen, so dass sich die bereits bestehende Überschuldung weiter manifestieren würde.Daher fordert der Gesetzgeber im Falle defizitärer Planungen spätestens mit der Haushaltssatzung auch ein verbindliches Konzept, wie dieser Entwicklung begegnet werden soll. Das vom Salzlandkreis aktuell vorgelegte Konsolidierungskonzept beinhaltet zwar eine Reihe von Maßnahmen, die bereits in Konzepten der vergangenen Jahre enthalten waren. Es reagiert aber nicht auf die sich im Landkreis deutlich verschlechterte Situation. Somit fehlt es derzeit an geeigneten Maßnahmen, die eine maßgebliche Verbesserung der Lage bewirken könnten. Gerade wenn die notwendige Abwägung zwischen finanziellen Interessen der kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis auf Seiten des Salzlandkreises mittelfristig keine großen Mehrerträge erwarten lasst, muss dieser zur Sicherung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eine stärkere Fokussierung auf noch von ihm zu finanzierende Leistungen legen. Eine umfassende Absicherung des Status quo, wie diese noch Grundlage des Konsolidierungskonzeptes ist, erscheint dagegen dauerhaft nicht mehr möglich.Mit der nunmehr erfolgten Beanstandung ist die Erwartung verbunden, dass der Kreistag seiner Verantwortung nachkommt und den Landkreis finanziell zukunftsfähig aufstellt.

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