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Magdeburg, den 15.04.2019

(LG MD) Eilverfahren: Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt macht nunmehr zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Verantwortlichen einer Online Zeitung aus Halle geltend

9 O 371/19 9. Zivilkammer   Der Termin am Mittwoch, 17.04.2019 um 14.00 Uhr entfällt.   Grund hierfür ist, dass der Beklagte mittlerweile erklärt hat, dass er den Anspruch auf Unterlassung des Innenministers anerkenne. Das Gericht hat darauf im schriftlichen Verfahren am 15.04.2018 ein sogenanntes "Anerkenntnisurteil" erlassen, wonach dem Beklagten unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt wird bestimmte Äußerungen über den Innenminister zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten.   Hintergrund: Der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt (Antragsteller) macht gegen den Verantwortlichen einer Online Zeitung aus Halle (Antragsgegner) Unterlassungs-ansprüche geltend. Der Antragsteller soll es unterlassen, weiter zu behaupten, dass Holger Stahlknecht unlauter auf Gemeinderatsmitglieder in Teutschenthal eingewirkt habe.   In einem vorangegangenen Verfahren, in dem zwei Journalisten der Zeitung den Innenminister verklagt hatten, hat die 9. Zivilkammer am 29.03.2019 (Az. 9 O 324/19 vgl. Pressemitteilung 15/19) entschieden, dass die Zeitung Holger Stahlknecht nicht verbieten darf, sich wie folgt zu äußern:   "Innenminister Holger Stahlknecht erstattet Strafanzeige Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht hat am heutigen Abend (Anmerkung: gemeint ist der 27.02.2019) auf Grund einer wahrheitswidrigen Berichterstattung, veröffentlicht auf dem Online-Portal ?Städtische Zeitung?,  Strafanzeige gegen den verantwortlichen Journalisten ?(hier enthält die Pressemitteilung den Namen) ? und Weitere wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung gestellt. Darüber hinaus wird ein Medienanwalt zur Prüfung zivil- und medienrechtlicher Ansprüche beauftragt."   Hintergrund des Streits ist ein auf dem Online-Portal gezeichneter Artikel mit der Überschrift "Stahlknecht lässt offenbar für Wunschinski die Muskeln spielen"   Die mit drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung verhandeln.     Löffler Pressesprecher

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