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Halberstadt, den 15.04.2019

Polizeimeldung Polizeirevier Harz

Versuchter Aufbruch des Opferstocks der katholischen Kirche St. JosefBlankenburgAm Freitag, den 12.04.2019 erhielt das Polizeirevier Harz Kenntnis über den versuchten Aufbruch eines Opferstocks. Nachdem eine ehrenamtliche Organistin am Freitagabend in der Kirche an der Orgel geübt hat, ist sie zum Opferstock gegangen, um eine Kerze anzuzünden. Dabei entdeckte sie, dass die Kerzen auf dem Boden lagen und versucht wurde, das Geldfach am Opferstock mittels unbekannten Werkzeugs aufzubrechen. Ihrer Beschreibung zufolge, stand der Opferstock zum Teil auf den Kerzen und das Blech, welches als Tropfschutz dient, lag auf dem Boden. Das Geldfach war nicht vollständig aufgebrochen und es befand sich noch Geld darin. Eine genaue Schadenshöhe konnte bisher nicht benannt werden. Das Polizeirevier Harz ermittelt nun nach dem oder den Tätern.Verkehrsunfall mit erheblichem SachschadenHalberstadtAm Montag, den 15.04.2019 erhielt das Polizeirevier Harz die Mitteilung über einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, in Halberstadt in der Klusstraße. Die 58-jährige Unfallverursacherin aus Halberstadt befuhr mit ihrem Pkw BMW die Klusstraße, aus Richtung Friedrich-Ebert-Straße. Die 37-jährige Unfallbeteiligte aus Harsleben bog mit ihrem Pkw VW vom Parkplatz des REWE-Marktes, nach rechts auf die Klusstraße, in Richtung der Friedrich-Ebert-Straße ab. Als sich die Harslebenerin bereits in der Klusstraße, auf Höhe der Nikolaus-Otto-Straße befand, bog die Halberstädterin von der Klusstraße nach links in die Nikolaus-Otto-Straße ab. Hierbei kam es zum Zusammenstoß beider Pkw. Personen wurden nicht verletzt. An den Pkw entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 12000 Euro.Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger OrganisationenHalberstadtIm Rahmen des Streifendienstes wurde durch Beamte des Polizeireviers Harz, in der Friedrich-List-Straße stehend, ein Opel Astra ohne Kennzeichen und mit laufendem Motor festgestellt. Im Rahmen einer Kontrolle konnten neben den vier schlafenden Insassen, die Kennzeichen im Fahr-zeug festgestellt werden. Des Weiteren fiel den Beamten bei dem Beifahrer, einem 27-jährigen Georgier, ein tätowiertes Hakenkreuz an der linken Hand, in einer Größe von ca. 1,5 x 1,5 cm auf, welches frei sichtbar war. Die Polizeibeamten belehrten den jungen Mann und erläuterten ihm, dass er das Hakenkreuz in Deutschland nicht öffentlich tragen darf. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung erhoben. Im Anschluss wurde der Georgier, einen Handschuh tragend, aus der Maßnahme entlassen.

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