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Magdeburg, den 24.04.2019

IT-Verantwortliche des Bundes, der Länder und der Kommunen tagen 2020 in Sachsen-Anhalt

Ein freier Termin beim Amt oder der Datenaustausch zwischen Behörden - scheinbar einfache Dinge sorgen nicht selten für Frust und Ärger. Eine digitale Abkürzung zu schaffen, um Otto-Normal-Bürger schnell und unkompliziert helfen zu können und den Mitarbeitern ein ordentliches Werkzeug an die Hand zu geben, ist das Ziel der etwa 500 IT-Verantwortlichen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.   Erstmals trifft sich der IT-Planungsrat im kommenden Jahr zu einer Sitzung in Sachsen-Anhalt, in Halle an der Saale, gleichzeitig Veranstaltungsort für den  jährlich stattfindenden Fachkongress. Die Organisation und Durchführung des Kongresses erfolgt im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Land und der Stadt Halle (Saale). Finanzstaatssekretär Michael Richter, CIO des Landes Sachsen-Anhalt (Chief Information Officer, Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik), und Halles Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand haben heute den entsprechenden Kooperationsvertrag unterzeichnet.   Finanzstaatssekretär Michael Richter: ?Mit der Stadt Halle (Saale) haben wir einen verlässlichen Partner für die Organisation und Durchführung des Fachkongresses am 25. und 26. März 2020 gefunden. Der bundesweite Kongress ist für unser Land und die Stadt Halle (Saale) ein sehr guter Anlass, sich in großem Rahmen zu präsentieren.?   Vorbereitung und Durchführung vor Ort übernimmt die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH. Im Ministerium der Finanzen liegen Projektleitung, -durchführung und -koordination bei der Geschäftsstelle des CIO. Die Ausrichtung des Fachkongresses übernimmt im jährlichen Wechsel jeweils ein anderes Bundesland.     Hintergrund: Der IT-Planungsrat fördert als zentrales Steuerungsgremium für IT und E-Government von Bund und Ländern die föderale Zusammenarbeit. In Ergänzung zu den Sitzungen des IT-Planungsrats wird die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen mittels Durchführung von Fachveranstaltungen für den Austausch von Experten und Entscheidungsträgern der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich gefördert.   Bund, Länder und Kommunen sind gem. § 1 Absatz 1 Onlinezugangsgesetz gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2022 alle geeigneten Verwaltungsleistungen elektronisch als Online-Dienste im Internet verfügbar zu machen. Nach § 1 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben Bund und Länder dazu die gesetzliche Verpflichtung, ihre Verwaltungsportale zu verknüpfen.   Die Verwaltungsportale der Länder verknüpfen dabei die Leistungen der Kommunen. Der Fachkongress soll auch die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgaben fördern und richtet sich daher ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen, um eine offene Kommunikation über Digitalisierungsprojekte und vorhaben, ihre Erfolge und auch Risiken zu ermöglichen. In Vorträgen, Workshops und Ausstellungen besteht Gelegenheit, die politischen und strategischen Themen des IT-Planungsrats in den Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen zu diskutieren und Praxiserfahrungen auszutauschen.   Die Zuständigkeiten für die IKT-Strategie, den operativen IKT-Betrieb und E-Government sind in Sachsen-Anhalt unter der Verantwortung eines CIO gebündelt. Seit 20. November 2012 ist Staatssekretär Michael Richter CIO des Landes Sachsen-Anhalt. Der CIO ist zentraler Ansprechpartner, um Themen der Informationstechnologie ressortübergreifend aufzunehmen und unter Einbindung zum Beispiel der Hochschulen und Wirtschaft anzugehen. Er hat eine beratende Funktion für die Regierung und bestimmt maßgeblich die IKT-Gestaltung und damit die IKT-Strategie des Landes.   Den rechtlichen Rahmen für den IT-Planungsrat und dessen Aufgabenspektrum definiert der IT-Staatsvertrag zur Ausgestaltung von Art. 91c Grundgesetz. Aufgaben sind Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, Beschlussfassung über fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards, Steuerung von E-Government-Projekten, Planung und Weiterentwicklung des - vom Bund zu errichtenden und zu betreibenden - Verbindungsnetzes nach Maßgabe des Gesetzes über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder - IT-NetzG.

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