(LG Halle) Terminvorschau Mai 2019
Wohnungseinbruchsdiebstahl in Halle Tag, Uhrzeit 07.05.19, 09:00 ; 08.05.19, 09:00 ; 09.05.19, 09:00 ; 21.05.19, 09:00 ; 22.05.19, 09:00 Raum 123 10a KLs 5/19 Dem am 09.05.1984 geborenen Angeklagten wird Wohnungseinbruchsdiebstahl in 11 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen Dezember 2017 und August 2018 in Halle wiederholt in Wohnungen eingebrochen sein und dort vor allem Fotoapparate, Unterhaltungselektronik und Uhren entwendet haben. Im Zuge einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im August 2018 sollen Gegenstände vorgefunden worden sein, die sich den einzelnen Diebstählen zuordnen lassen. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Steuerhehlerei in Halle Tag, Uhrzeit 13.05.19, 09:00 ; 16.05.19, 09:00 ; 17.05.19, 09:00 ; 20.05.19, 09:00 ; 24.05.19, 09:00 ; 29.05.19, 09:00 ; 05.06.19, 09:00 ; 07.06.19, 09:00 Raum 96 13 KLs 2/19 Dem im Juni 1987 geborenen Angeklagten wird Steuerhehlerei in 37 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen Mai und November 2018 wiederholt in Berlin Wasserpfeifentabak und Zigaretten erworben haben, die Dritte unter Umgehung der fälligen Eingangsabgaben bzw. der Tabaksteuer nach Deutschland eingeführt hatten. In Halle soll er dann den Tabak und die Zigaretten weiterverkauft haben. Der Steuerschaden soll sich auf rund 213.000,00 Euro belaufen. Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Für den Fall einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Versuchte räuberische Erpressung in Merseburg Tag, Uhrzeit 13.05.19, 09:00 ; 14.05.19, 09:00 ; 22.05.19, 09:00 ; 23.05.19, 09:00 Raum 187 3 KLs 17/18 Dem im August 1993 geborenen Angeklagten wird versuchte schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll im April 2018 in Merseburg mit zwei unbekannt gebliebenen Mittätern auf das Geschäftsgrundstück seines früheren Arbeitgebers eingedrungen sein. Dieser hatte der Anklage zufolge zuvor wahrheitsgemäß gegenüber der Agentur für Arbeit die Beendigung der Ausbildung des Angeklagten in seinem Betrieb bestätigt, woraufhin der Angeklagte Fördergelder in Höhe von 3.000,00 Euro an die Agentur für Arbeit habe zurückzahlen müssen. Am Tattag sollen der Angeklagte und seine Mittäter den Geschädigten mit einer Pistole sowie mit einer Eisenstange bedroht und aufgefordert haben, dem Angeklagten die benötigten 3.000,00 Euro auf dessen Konto zu überweisen, was der Geschädigte zunächst zugesagt habe. Tatsächlich sei es nicht zu einer Überweisung gekommen. Der Angeklagte hat den Vorwurf in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und neun Monaten. Sicherungsverfahren: Sexuelle Nötigung in Hettstedt Tag, Uhrzeit 14.05.19, 09:00 ; 21.05.19, 09:00 Raum 141 5 KLs 6/19 Dem am 11.05.1947 geborenen Beschuldigten werden sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll im Oktober 2018 versucht haben, sich an einer 81-jährige Nachbarin zu vergehen, die sich in seiner Wohnung in Hettstedt aufhielt. Der Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so dass statt einer Bestrafung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Berufungsverhandlung wegen Wahlfälschung in Halle im Jahre 2014 Tag, Uhrzeit 14.05.19, 09:00 ; 28.05.19, 09:00 Raum 90 8c Ns 102/18 Der im Oktober 1942 geborene Angeklagte ist vom Amtsgericht Halle am 30.05.2018 wegen Wahlfälschung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden. Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte, der bei den Europawahlen 2014 in einem Wahllokal in Halle als Wahlvorstand tätig war, unter bewusster Umgehung der ihm bekannten Vorschriften bei der Auszählung der Stimmen die vorgeschriebenen Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten umgangen hat, so dass im Ergebnis die Summe der auf die jeweiligen Parteien entfallenden Stimmen um 101 höher war als die Summe der abgegebenen Stimmen. Die Diskrepanz soll erst aufgefallen sein, als einer der Wahlhelfer sich an den Wahlleiter gewandt hatte und von dort aus eine Nachzählung der Stimmen veranlasst wurde. Der Angeklagte hatte vor dem Amtsgericht den äußeren Ablauf der Auszählung einschließlich der Regelverstöße eingeräumt, eine vorsätzliche Wahlfälschung aber in Abrede gestellt. Das Amtsgericht war der Auffassung, wer sich in einer solchen Weise über alle Regeln und Hinweise hinwegsetze und jede Kontrolle vermeide, handele nicht mehr nur fahrlässig, sondern vorsätzlich in dem Sinne, dass er ein falsches Ergebnis billigend in Kauf nehme. Mit der Berufung wendet sich der Angeklagte gegen die Verurteilung im Ganzen, so dass eine erneute Beweisaufnahme durchzuführen ist. Die Kammer hat insgesamt 10 Zeugen geladen. Sexueller Missbrauch eines Kindes in Halle Tag, Uhrzeit 20.05.19, 10:00 ; 21.05.19, 10:00 ; 24.05.19, 10:00 ; 27.05.19, 10:00 Raum 187 4 KLs 2/18 Dem im Februar 1991 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Februar und November 2016 in Halle in seiner Wohnung oder in der Wohnung eines Bekannten an zwei 13-jährigen Jungen vergangen haben, die hierfür vom Angeklagten Geld bekommen haben sollen. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Der Bekannte des Angeklagten hat sich in dem gegen ihn geführten Strafverfahren geständig eingelassen und dabei den Angeklagten belastet. Er ist vom Landgericht Halle am 14.05.2018 wegen (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig (4 KLs 2/18, vgl. PM vom 30.06.2017) Dem Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen Tag, Uhrzeit 23.05.19, 09:00 ; 06.06.19, 09:00 ; 13.06.19, 09:00 ; 24.06.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 6/19 Dem im März 1991 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in 37 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen Mai 2017 und Juni 2018 in Sangerhausen von bislang unbekannt gebliebenen Rauschgifthändlern Marihuana, Crystal und Kokain gekauft und gewinnbringend an verschiedene Drogenkonsumenten weiterverkauft haben. Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Schwerer Raub am Heidesee in Halle Tag, Uhrzeit 23.05.19, 09:00 ; 28.05.19, 09:00 Raum 123 10a KLs 7/19 Dem im Oktober 1983 geborenen Angeklagten werden Diebstahl sowie schwerer Raub zur Last gelegt. Er soll im Juni 2018 in Halle in der Nähe des Heidesees das Mobiltelefon eines anderen Mannes entwendet haben, das diesem zu Boden gefallen war. Am Abend desselben Tages soll er einen Bekannten mit einem Telefonanruf zum Heidesee gebeten haben und ihn dann durch Drohungen mit einem Messer gezwungen haben, ihm sein Mobiltelefon auszuhändigen. Als der Geschädigte sich wehrte, soll ihm der Angeklagten eine Schnittwunde am Bauch zugefügt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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