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Magdeburg, den 02.05.2019

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Mai 2019 (Stand: 02.05.2019)

I. Strafverfahren   sexueller Missbrauch eines Kindes in Dolle 22 KLs 143 Js 34563/18 (36/18) ? 2. Jugendschutzkammer   1 Angeklagter 1 Nebenklägerin 2 Zeugen   Prozesstag:            Montag, 06. Mai 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12   Dem 49-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von 2017 bis Oktober 2018 seine damals 7 bzw. 8 Jahre alte Tochter sexuell missbraucht zu haben.   Im Ermittlungsverfahren hat sich der Angeklagte zur Sache nicht eingelassen. Er befindet sich seit 16. November 2018 in Untersuchungshaft.     fahrlässige Körperverletzung in Burgstall 227 Js 1111080/17 3 Ds 210/17 ? Amtsgericht Haldensleben   1 Angeklagter 1 Nebenkläger 2 Zeugen   Prozesstag:            Montag, 06. Mai 2019, 09.30 Uhr, Saal nach Aushang                               Amtsgericht Haldensleben, Stendaler Str. 18 in Haldensleben   Dem mittlerweile 28-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, auf der Bundesstraße 189 infolge unzureichenden Abstands zu dem vorausfahrenden Pkw auf diesem aufgefahren zu sein. Durch den Aufprall soll der andere Pkw-Fahrer erheblich verletzt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft insoweit dem Angeklagten fahrlässige Körperverletzung vor.   Ein erster Termin vor dem Amtsgericht Haldensleben im Oktober 2017 ist abgesetzt worden, weil der Angeklagte nach seiner Wahl in den deutschen Bundestag am                24. September 2017 Immunität genoss. Im Juni 2018 hat der Bundestag die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten beschlossen, so dass das Strafverfahren fortgesetzt werden kann. Für den Fall einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung muss der Angeklagte mit der Verhängung einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren rechnen.     Berufungsprozess sexueller Missbrauch eines Kindes in Wernigerode wird neu aufgerollt 21 Ns 821 Js 74526/15 (2/17) ? 1. Strafkammer als Jugendschutzkammer   1  Angeklagter   Prozesstag:            Dienstag, 07. Mai 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23     Mit Urteil der Berufungsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg vom                            22. November 2017 wurde der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen sowie des Bezugs kinderpornografischer Schriften mittels Telemedium zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt, von der 1 Monat als vollstreckt gilt.   Auf die diesbezügliche Revision des Angeklagten hin hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Beschluss vom 23. Mai 2018 das Urteil des Landgerichts vom 22. November 2017 im Gesamtstrafen Ausspruch und den Feststellungen insoweit aufgehoben, als dass der Angeklagte wegen des Bezuges kinderpornografischer Schriften mittels Telemediums verurteilt worden ist. Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, dass in den zuvor ergangenen Entscheidungen nicht ausreichend festgestellt worden ist, inwieweit der Straftatbestand des Bezuges kinderpornografischer Schriften mittels Telemedium erfüllt ist. Den Straftatbestand des gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen hat auch das Oberlandesgericht weiter für gegeben erachtet.   Das Landgericht muss nun prüfen, ob sich der Angeklagte auch wegen des Bezuges kinderpornografischer Schriften mittels Telemedium strafbar gemacht hat und im Ergebnis eine neue Strafe festsetzen.     Überfall auf einen "Spätshop" in Magdeburg 25 KLs 267 Js 6938/19 (10/19) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 7 Zeugen   Prozessbeginn:                 Dienstag 14. Mai 2019, 09.30Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermin:          15. Mai 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12   Einem 39-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 13. März 2018 in Magdeburg in der Friedrich-Ebert-Straße einen "Spätshop" gegen 23 Uhr maskiert mit einer Schreck-schusspistole, die wie eine echte Pistole ausgesehen haben soll, überfallen zu haben. Der Inhaber des Geschäfts soll sich gewehrt haben, worauf es dem Angeklagten gelungen sein soll, ohne Beute zu flüchten. Ein mitangeklagter 37-jähriger Mann soll dem Angeklagten bei der Tat geholfen haben. Der 39 Jährige wurde bereits am 01.03.2019 durch die 5. Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und der Unterbringung in der Entziehungsanstalt verurteilt. Gegen den 27-Järigen wird nun verhandelt.     sexueller Missbrauch von Kindern in Barby 22 KLs 143 Js 36194/18 (2/19)   1 Angeklagter 2 Nebenkläger 5 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 15. Mai 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         16. und 17. Mai 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Dem 58-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von November 2017 bis November 2018 in Barby in insgesamt 30 Fällen 4 Jungen im Alter zwischen mittlerweile 12 und 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben.   Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen und befindet sich seit 16. November 2018 in Untersuchungshaft.     Sicherungsverfahren ? gefährliche Körperverletzungen  in Osterwieck 21 KLs 853 Js 77259/18 (4/19) ? 1. Strafkammer   1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 15 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 22. Mai 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         3., 6. und 7. Juni, sowie vorsorglich 11. und 14. Juni,                                                jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23   Dem 39-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen im April und August 2018 Mitbewohner eines Anwesens, auf dem er wohnte, angegriffen zu haben. Dabei soll der Beschuldigte, geschlagen, getreten und einmal mit einem Messer zugestochen haben.   Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der nicht vorbestrafte Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich der Beschuldigte zu seinen persönlichen Verhältnissen eingelassen. Im Übrigen hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.       II. Zivilverfahren    Fußgängerin stürzt auf Gehweg in Magdeburg 10 O 309/19 9. Zivilkammer   Prozesstag:  Mittwoch, 29. Mai 2019, 14.00 Uhr, Saal nach Aushang   Eine Anwohnerin (Klägerin) aus Magdeburg verlangt mit ihrer Klage vom November 2018 von der Landeshauptstadt (Beklagte) Schmerzensgeld von mindestens 3.000 ? und Schadensersatz von rund 300 ?. Die Klägerin behauptet im November 2016 in den frühen Morgenstunden auf einem schadhaften Gehweg in der Juri-Gagarin-Straße gestürzt zu sein.   Die Klägerin meint die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt . Die Beklagte meint, dass die ortskundige Klägerin nicht gestürzt wäre, wenn sie ausreichend auf den Weg geachtet hätte.     Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks durch Blendung eines Edelstahlschornsteins in Wernigerode 10 O 1937/15 ? 10. Zivilkammer   Prozesstag:  Donnerstag, 9. Mai 2019, 11.15 Uhr, Saal B 13   Die Parteien sind Nachbarn. Die Klägerin hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 26. Juni 2018 (12 U 92/17) erstritten, wonach die Beklagte verurteilt wurde, die Edelstahlschornsteinanlage auf dem Dach ihres Hauses in Wernigerode durch geeignete Maßnahmen in einen Zustand zu versetzen, der ausschließt, dass von der Edelstahlschornsteinanlage auf dem Haus an sonnigen Tagen, insbesondere im frühen Hochsommer von Ende April bis Mitte September des Jahres unzumutbare Reflexblendungen gegenüber dem Nachbarn (Klägerin) ausgehen.   In einem seit Oktober 2018 beim Landgericht nun anhängigen Zwangsvollstreckungsverfahren streiten die Nachbarn nun darum, ob die von der Beklagten durchgeführten Maßnahmen ausreichend sind, um die Blendung zu verhindern.     Löffler Pressesprecher

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