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Halle (Saale), den 06.05.2019

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2019 des Landkreises Mansfeld-Südharz mit Auflagen

Das Landesverwaltungsamt hat im zweiten Anlauf auch grünes Licht für die Haushaltssatzung 2019 des Landkreises Mansfeld-Südharz gegeben. Damit verfügt der Landkreis über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. Allerdings ist die Landrätin aufgefordert, eine Haushaltssperre auszusprechen, um die Handlungsfähigkeit des Kreises auch in Zukunft zu gewährleisten.Der vom Landkreis festgesetzte Höchstbetrag für Liquiditätskredite in Höhe von 55 Mio. Euro wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. In diesem Zusammenhang wurde der Landkreis jedoch verpflichtet, eine Haushaltssperre in Höhe von 3,3 Mio. Euro einzurichten, die sicherstellt, dass nur Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit geleistet werden, zu deren Leistung der Landkreis Mansfeld-Südharz rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Dies ist erforderlich, da der Landkreis derzeit nicht über ausreichend Einzahlungen verfügt, um alle geplanten Auszahlungen ohne Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite leisten zu können.Unabhängig davon wurde die Genehmigung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von 4 Mio. Euro erteilt, um mehrere notwendige Baumaßnahmen wie beispielsweise den Ergänzungsbau des Gymnasiums in Hettstedt realisieren zu können.Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern. Dazu hat er eine Fortschreibung des aktuell beschlossenen Konsolidierungskonzeptes umzusetzen.

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