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Magdeburg, den 06.05.2019

Polizei Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist verfassungsgemäß

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens entschieden, dass die Kennzeichnung von im Einsatz befindlichen Polizeivollzugsbeamten aus Sachsen-Anhalt verfassungsgemäß ist. Mit dieser Entscheidung wird § 12 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes und damit zugleich die von der Landesregierung vertretene Rechtsauffassung bestätigt.

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