15. Mai - Internationaler Tag der Familie Landesverwaltungsamt fördert Familien auf ganz unterschiedlichen Gebieten
Familien sind ein wichtiger Grundbaustein unserer Gesellschaft. Ihnen verlässliche und wirksame Rahmenbedingungen zu schaffen, ist ein wichtiges Anliegen, insbesondere wenn es um gute Startbedingungen für alle Kinder geht. Das Landesverwaltungsamt unterstützt Familien auf ganz unterschiedlichen Gebieten. Das betrifft sowohl die direkte Beratung und finanzielle Unterstützung, wie auch die Förderung geeigneter Angebote für Familien. Hier einige ausgewählte Beispiele:Statistik zur Familienförderung 2019Förderprogramm Projekte voraussichtlicher Mittelabfluss 2019Familienverbände 5 268.200,00 ?Familienbegegnungsmaßnahmen mit Bildungsinhalten 5 S180.543,00 ?Familienzentren 15 422.617,00 ?Familienbildungsangebote 5 44.412,00 ?Förderung der assistierten Reproduktion 425 410.000,00 ?"Familienpaten" - Frühe Hilfen 1 42.000,00 ?Landesseniorenvertretung 1 32.365,00 ?Online Beratung des Bundes 1 8.000,00 ?Schwangerschaftsberatungsstellen 39 3.447.000,00 ?Stiftung "Familie in Not" 1 352.799,75 ?Wohlfahrspflegerische Einzelmaßnahme - Online Beratung 1 32.931,07 ?Summe 499 5.240.867,82 ? Prioritäten bei der Förderung von Familien aus Landesmitteln Mit der Förderung von Familienbildungsangeboten und Familienbegegnungsmaßnahmen mit Bildungsinhalten fand ein Wechsel von der individuellen Förderung von Familien hin zur Förderung von freien Trägern, die verschiedene Angebote für Familien vorhalten, statt. Diese Angebote sollen eine Unterstützung für die Familien im Alltag geben und Hilfe in verschiedenen Lebenssituationen bieten. Die Stiftung ?Familie in Not? bietet Unterstützung für Familien in schwierigen Lebenslagen an. Mit den auf das Land verteilten 15 Familienzentren wird ebenfalls ein großes Unterstützungsangebot für Familien in alle Lebenslagen bereitgestellt. Dabei bieten die Familienzentren je nach ihrer Ausrichtung Hilfen und Kurse für junge Eltern und deren Kinder/Babys, frühkindliche Entwicklungskurse, Beratung im Bereich der Pflege von Familienangehörigen, Beratung bei der Entwicklung von Kindern/Jugendlichen, Beratung in Konfliktsituationen und in allen anderen familiären Lebensbereichen an. Sie befinden sich in verschiedenen Regionen in Sachsen-Anhalt, sowohl in den Großstädten als auch in Kreisstädten oder im ländlichen Raum. Gefördert werden dabei auch 3 Familienferienstätten, in denen Familien mit geringen Einkommen zu günstigen Konditionen einen Urlaub oder Freizeit verbringen können.Insgesamt werden jährlich Landesmittel in Höhe von über 2 Mio. Euro für die Familienverbände und Projekte und Einrichtungen für Familienbildung und Familienerholung ausgegeben. Dazu gehören seit einigen Jahren auch Zuschüsse für Paare für Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Damit konnten bereits viele junge Paare mit unerfülltem Kinderwunsch Unterstützung erhalten. Elterngeld als Unterstützung für Familien und neue Möglichkeiten der Vereinbarung von Familie und Beruf für Mütter und Väter Seit zwölf Jahren ist das Elterngeld eine wichtige Leistung zur Unterstützung junger Familien.Die Gewährung von Elterngeld erfolgt seit 2010 in den Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt.Das Elterngeld wird jungen Eltern nach der Geburt eines Kindes gezahlt, um den Einkommensverlust, der mit der Betreuung des neugeborenen Kindes und damit dem Verzicht auf Erwerbseinkommen einhergeht, zumindest teilweise auszugleichen.Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am modifizierten Nettoeinkommen des jeweils antragstellenden Elternteils und ersetzt dieses zu 65 -67 Prozent, bei geringfügigen Einkünften bis zu 100 Prozent.Mindestens gibt es 300 Euro, höchstens 1.800 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhalten die Eltern zusätzlich zum ermittelten Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Leben weitere Geschwister im Haushalt, erhalten die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des ermittelten Elterngeldanspruches, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.Elterngeld kann von den Eltern gemeinsam unter bestimmten Voraussetzungen längstens für 14 Monate (12 Monate + 2 Partnermonate) in Anspruch genommen werden.Mit der letzten Änderung des BEEG zum 01.07.2015 wurde das Elterngeld Plus eingeführt. Das Elterngeld Plus ermöglicht den Eltern eine flexiblere Gestaltung der Inanspruchnahme von Elterngeld. Anstelle von 14 Basis-Monaten können nunmehr 28 Monate Elterngeld Plus bezogen werden, wobei für Elterngeld Plus- Monate maximal die Hälfte des zustehenden (Basis-)Elterngeldes gezahlt wird.Das Elterngeld Plus wirkt sich für die Eltern, die während der Elternzeit einer Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden nachgehen, positiv aus und erleichtert damit den Eltern den Einstieg in das Berufsleben nach der Elternzeit.Die neuen Regelungen zum Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonusmonaten knüpfen an die Wünsche junger Familien an. Insbesondere die Partnerschaftsbonusmonate sollen es den Eltern erleichtern, in der frühen Phase der Elternschaft in eine partnerschaftliche Arbeitsteilung hineinzufinden. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig parallel in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 ? 30 Wochenstunden, erhält jeder Elternteil für diese vier Monate zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonusmonate).Erfreulich ist die Anzahl der Väter, die sich nach der Geburt um ihre Kinder kümmern und Elterngeld in Anspruch nehmen.Während vor dem Inkrafttreten des BEEG lediglich 1,4 Prozent aller Antragsteller Väter waren, betrug der Väter-Anteil im Kalenderjahr 2018 25,6 Prozent.Nachfolgende Aufstellung verdeutlicht die Entwicklung:Kalenderjahr Anzahl der Anträge nach dem BEEG darunter Anträgevon Vätern Prozentualer Anteil2007 16.890 1.768 10,52008 20.321 3.281 16,12009 19.685 3.548 18,02010 20.775 3.800 18,32011 19.916 3.858 19,42012 20.156 4.109 20,42013 20.677 4.321 20,92014 22.852 5.325 23,32015 22.022 5.238 23,82016 22.794 5.344 23,42017 23.576 5.724 24,32018 23.106 5.917 25,6Schwangerschaftsberatungsstellen als Angebote für Frauen und Paare in allen Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Familiengründung Durch die Förderung aus Landesmitteln bietet das Land flächendeckend Schwangerschaftsberatungsstellen in dem Umfang an, dass wie bundesgesetzlich geregelt pro 40.000 Einwohner mindestens eine vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkraft zur Verfügung steht.Im Jahr 2019 werden in Sachsen-Anhalt insgesamt 39 Schwangerschaftsberatungsstellen mit einem Stellenanteil von insgesamt 56,4 Beratungsfachkräften gefördert. Diese Stellen werden mit fast 3,5 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt finanziert. Schwangerschaftsberatungsstellen sind die erste Anlaufstelle für Frauen und Paare bei Fragen rund um die Schwangerschaft und eine geplante Familiengründung. Dabei bieten sie ein breit gefächertes Beratungsspektrum an. Sie beraten insbesondere vor und nach der Geburt, bei ungewollter Schwangerschaft, bei Konflikten, die durch die Schwangerschaft entstehen, etwa mit dem Partner, den Eltern oder dem Arbeitgeber, zur Situation als Alleinerziehende/-r, zu Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, zu Fragen der Pränataldiagnostik, bei einer vermuteten Behinderung des Kindes, über Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, bei Teenagerschwangerschaften und nach einem Schwangerschaftsabbruch. Zum Tätigkeitsfeld der Schwangerschaftsberatungsstellen gehören neben den Beratungskontakten in den Beratungsstellen auch Haus- und Klinikbesuche, Behördengänge und -kontakte und die Unterstützung bei Stiftungsanträgen. Die Beratungsstellen führen außerdem vielfältige Gruppenveranstaltungen mit vorrangigem Präventionscharakter durch. Den Hauptanteil bilden dabei sexualpädagogische Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend ihres Alters und in den verschiedenen Schulformen. Weiterhin wird in den Beratungsstellen umfassend über (finanzielle) Hilfen für Schwangere, Familien und Kinder informiert und zur vertraulichen Geburt, anonymen Geburt und Babyklappen beraten.Adoption als Möglichkeit der Familiengründung ? aktuelle Entwicklungen Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ist neben den modernen Möglichkeiten der assistierten Reproduktion eine Adoption oft die Option, ein Familienleben mit Kindern zu führen.Gesellschaftliche Entwicklungen haben in der Vergangenheit und gerade in den letzten Jahren Auswirkungen auf Adoptionen gehabt.Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Adoptionsvermittlung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Mit dessen Einführung wurde auch 1896 der Schutzgedanke für das Kind erstmalig in das Rechtssystem aufgenommen. Insbesondere durch die gesetzlichen Änderungen seit 2014 haben sich die Bedingungen der Antragsteller erheblich verändert. So konnten bis zu diesem Zeitpunkt nur verheiratete heterosexuelle Paare gemeinsam adoptieren. Personen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften konnten nur allein adoptieren. Seit 2014 durften verpartnerte Personen im Rahmen einer Sukzessivadoption dasselbe Kind nacheinander adoptieren. Mit dem Eheöffnungsgesetz, dem Recht der Ehe für alle, erfolgte nunmehr die Gleichstellung aller Eheleute im Rahmen der Adoption. So können auch gleichgeschlechtliche Ehepaare gemeinsam adoptieren. Aktuell wurde mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 der Gesetzgeber beauftragt, bis 2020 die gesetzlichen Grundlagen für die gemeinsame Adoption nichtehelicher Lebensgemeinschaften für Stiefkindadoptionen zu schaffen.Während mit der Ratifizierung 2002 des Haager Übereinkommens vom 29.03.1993 über den Schutz von Kindern und der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption Auslandsadoptionen in Deutschland eine große Rolle spielten, sind diese Fallzahlen bundesweit extrem rückläufig. In Sachsen-Anhalt selbst haben Auslandsadoptionen kaum eine Rolle gespielt, da im Inland ein Bedarf an geeigneten Adoptionsbewerbern bestand und weiterhin besteht. Die Durchführung von Adoptionsvermittlungen ist Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie werden dabei von der Zentralen Adoptionsstelle im Landesverwaltungsamt unterstützt, die auch in allen Fällen mit Auslandsberührung zu beteiligen ist. Zuständig für internationale Adoptionen sind die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger.
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de