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Dessau-Roßlau, den 16.05.2019

Haftbefehl nach gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil einer 79-jährigen Frau (vgl. hierzu Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und Polizeiinspektion Dessau-Roßlau Nr. 64/2019 vom 15.05.2019) (Dessau-Roßlau)

?Staatsanwaltschaft und Polizei führen seit dem 13.05.2919 Ermittlungen im Zusammenhang einer gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil einer 79-jährigen Geschädigten aus Dessau-Roßlau. Gegen 17:00 Uhr hätten die Geschädigte und Ihr Partner in der Eigenschaft als Vermieter eines Mehrfamilienhauses in der Reinickestraße mit neuen Mietinteressenten an der im 1. Obergeschoss befindlichen Wohnung auf Grund einer anstehenden Wohnungsbesichtigung geklingelt. Nach verzögertem Öffnen durch den derzeit 50-jährigen  Mieter soll es nach vorliegenden polizeilichen Erkenntnissen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. In der weiteren Folge, so der bisherige Ermittlungsstand, soll die Geschädigte durch Einwirkung des 50-jährigen Beschuldigten gegen ihren Körper die Treppe hinuntergestürzt sein. Die Geschädigte wurde dabei schwer verletzt und wird in einem Krankenhaus stationär behandelt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.? Ergänzung: Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dessau-Roßlau hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau einen Haftbefehl gegen den 50-jährigen Beschuldigten erlassen. Dieser wurde durch Polizeikräfte in den heutigen Vormittagsstunden in Dessau-Roßlau festgenommen und nach Verkündung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt überführt.   PrauseStaatsanwaltschaft Dessau-Roßlau    WendlandPressesprecherinPolizeiinspektion Dessau-Roßlau   

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