Kita ?Zwergenhügel? und ?Freier Waldorfkindergarten? in Magdeburg können saniert werden
Finanzminister André Schröder übergibt Förderbescheid an Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper Über einen Förderbescheid in Höhe von insgesamt 1.640.882,66 Euro können sich die Kinder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätte ?Zwergenhügel? und des ?Freien Waldorfkindergartens? freuen. Denn nun kann das Gebäude, in dem sich beide Einrichtungen befinden, komplett saniert werden. Den entsprechenden Förderbescheid aus dem STARK III-Programm überreichte Finanzminister André Schröder heute an Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. Insgesamt sind für die energetische und allgemeine Sanierung des Gebäudes rund 3,6 Millionen Euro eingeplant. Finanzminister André Schröder freute sich, dass nun eine weitere Kindereinrichtung in unserem Land auf modernstes Niveau gebracht wird und wünschte für die Bauarbeiten viel Erfolg sowie den künftigen Nutzern viel Freude in dem Gebäude. Zur Info: In dem 1976 errichteten Gebäude sind die Kita ?Zwergenhügel? und der ?Freie Waldorfkindergarten? untergebracht. Es besteht aus einem zweigeschossigen und einem eingeschossigen Hauptgebäude, die Gebäude sind über zwei Verbinder zugänglich und sind vollunterkellert. Zur Schaffung der Barrierefreiheit sind ein neuer vorgelagerter Anbau, in dem ein Aufzug integriert wird, und der Einbau eines behindertengerechten WC je Einrichtung geplant. Träger der Einrichtungen sind die Johanniter Unfall-Hilfe e.V. und der Freie Waldorf- Kindergarten e.V.. Beide Träger teilen sich das Gebäude und die Freianlagen. Eigentümer des Grundstückes ist die Stadt Magdeburg. Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der energetischen Sanierung vorgesehen: - Komplettsanierung der beiden Kita-Einrichtungen unter Umsetzung des vorgegebenen Raumprogramms, - Vollwärmeschutz der Außenwände, Dächer und Kellerdecken sowie der Kellerinnenwände genutzter Bereiche, - Freischachten der Kelleraußenwände und Abdichten der vertikalen Wandflächen, - Komplettsanierung der Wärmeversorgungsanlagen im Gebäude u.a. durch Einbau einer Fußbodenheizung, - Wärmeversorgung erfolgt über einen Brennwertkessel aus dem benachbarten Heizhaus mittels Nahwärmeleitung, - komplette Erneuerung der Starkstromanlage und Einbau energiesparender LED- Leuchten. Im Rahmen der allgemeinen Sanierung sind folgende Maßnahmen geplant: - Komplettsanierung der beiden Kita-Einrichtungen unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogrammes, - Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, Einbau von Flurtüranlagen und Brandschutztrennungen, - Einbau eines behindertengerechten Aufzuges zur Schaffung der Barrierefreiheit, - Herstellung eines multifunktional nutzbaren Bewegungsraumes durch Umbau des ehemaligen Küchentraktes, - Vergrößerung von Türöffnungen, Herstellung neuer Türöffnungen und eines Umkleidebereiches im Kellergeschoss, - Erneuerung der Wand- und Bodenfliesen sowie die Bodenbeläge, Überarbeitung der Wandoberflächen, - Einbau neuer Innen- und Außentüren, Einbau neuer Sanitäranlagen, - Erneuerung der Abwasser- und Wasseranlagen einschließlich Sanitärkeramik und Armaturen, - komplette Erneuerung bzw. erstmaliger Einbau der fernmelde- und informationstechnischen Anlage, - Anpassung und Neubefestigung der Geländeflächen entlang der Gebäudefassade. Hintergrund:Mit dem STARK III Programm werden energetische und allgemeine Sanierungen vorrangig von Schulen und Kindertagesstätten, aber auch von Sport- oder Museums-Einrichtungen durch EU und Land gefördert. Die EU-Fördergelder kommen dabei aus zwei Fonds: Zum einen ist das der EFRE-Fonds, er speist das Programm bei Vorhaben in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern, zum anderen ist es der ELER-Fonds, der in Anspruch genommen wird, wenn Vorhaben in kleineren Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner gefördert werden. Das Land Sachsen-Anhalt bietet einen weiteren Förderanteil im EFRE-Bereich (also für größere Kommunen) für allgemeine Sanierung an. (weitere Informationen: https://starkIII.sachsen-anhalt.de).
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