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Magdeburg, den 16.05.2019

(LG MD) Versuchter Mord mit Armbrust in Wernigerode

21 Ks 853 Js 78361/18 (14/18) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 3 Sachverständige 16 Zeugen   In dem am 04. Januar 2019 begonnen Prozess finden noch folgende Termine statt:   Montag, 20 Mai 2019 ab 09.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr Saal A 23   An diesem Tag sind die Plädoyers der Verteidigung geplant.   Donnerstag, 23. Mai 2019 ab 09.00 Uhr Saal A 23   Möglichkeit der Urteilsverkündung   Im Termin am 26. April ist die Beweisaufnahme geschlossen worden und Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben plädiert. Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten gefordert. Zusätzlich soll der Angeklagte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Die Haftstrafe würde auf die Unterbringung angerechnet. Allerdings bleibt ein Verurteilter über die verhängte Strafe hinaus so lange in der forensischen Psychiatrie, solange von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.   Hintergrund: Der 33-jährige Angeklagte aus Wernigerode soll am 26. Juni 2018 in Wernigerode mit einer Armbrust auf Menschen geschossen, sie jedoch knapp verfehlt haben. Der Angeklagte soll in Tötungsabsicht gehandelt haben. In einem Fall geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte das Mordmerkmal "Heimtücke" verwirklicht haben könnte, da die Frau, auf die der Angeklagte geschossen haben soll, nicht mit einem Angriff gerechnet haben soll.   Löffler Pressesprecher

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