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Magdeburg, den 16.05.2019

(LG MD) Weitere Termine

I. Strafsachen   Drogenhandel in Magdeburg 25 KLs 263 Js 40681/18 (15/19) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 9 Zeugen   Prozessbeginn:                 Donnerstag, 23. Mai 2019, 13.00 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermine:         13. Juni 2019, 14.30 Uhr, und 28. Juni 2019, 09.30 Uhr,                                          jeweils Saal C 12     Dem im Verlauf des Prozesses 40 Jahre alt werdenden Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2018 in Magdeburg und im Dezember 2018 in Oschersleben und anderen Orten mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben. Hierbei soll es sich um Marihuana, Haschisch, Amphetamine, Ecstasy-Tabletten und gehandelt haben. Bei einer der Taten soll er zudem ohne Fahrerlaubnis gefahren und eine Unfallflucht begangen haben, wobei er unter Einfluss von Drogen gestanden haben soll. Zudem soll der Angeklagte griffbereit zwei Messer neben sich im Pkw liegen gehabt haben.     Sicherungsverfahren gefährliche Körperverletzung in Magdeburg 21 KLs 157 Js 26021/18 (5/19) ? 1. Strafkammer   1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 6 Zeugen   Prozessbeginn:                 Dienstag, 28. Mai 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         12. und 13. Juni 2019, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23     Dem 47-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen im August 2018 in Magdeburg zwei Personen körperlich angegriffen zu haben. Zudem soll er ein Taxi benutzt haben, ohne die Fahrtkosten begleichen zu können.   Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemein gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.     Mord in Blankenburg 22 KLs 800 Js 70069/19 (10/19) ? 2. Jugendstrafkammer als Schwurgericht   4 Angeklagte 2 Nebenkläger 3 Sachverständige 26 Zeugen   Prozessbeginn:                 Dienstag 28. Mai 2019, 9.30 Uhr, Saal E12   Fortsetzungstermine:         17., 21., 24., 25., 27. und 28. Juni                                          1. und 5. Juli, jeweils 9.30 Uhr, Saal E12     Vier Männern im Alter zwischen 20 und 43 Jahren wird vorgeworfen, am 03. Januar 2019 in Blankenburg gemeinschaftlich einen Mord aus niedrigen Beweggründen begangen zu haben.   Die Angeklagten sollen mit Schlagwerkzeugen und Fäusten ihr Opfer auf offener Straße erschlagen haben. Motiv soll gewesen sein, das Opfer zu bestrafen, weil dieses ihnen gegenüber Straftaten begangen oder angedroht haben soll.   Die Angeklagten befinden sich seit Anfang Januar 2019 in Untersuchungshaft.     Brandstiftung in Staßfurt und Thale 25 KLs 801 Js 80448/18 (13/19) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 15 Zeugen     Prozessbeginn:                 Dienstag, 28. Mai 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermin:          05. Juni 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12     Dem 57-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in Staßfurt und Thale im Zeitraum März bis November 2018 verschiedene Feuer gelegt zu haben. Der Angeklagte soll u. a. Buschwerk und Heuballen angezündet haben. Zudem soll der Angeklagte in eine Gartenlaube eingebrochen sein. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig ist. Sollte er vermindert schuldfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.       II. Zivilverfahren   Streit um Verpachtung / Erwerb der Bodetal Therme in Thale 9 O 223/19 ? 9. Zivilkammer   Prozesstag:                       Donnerstag, 16. Mai 2019, 11.30 Uhr, Saal nach Aushang   Die klagende Firma fordert von der Stadt Thale und deren Bürgermister persönlich rund 200.000 ?. Die Klägerin meint die beiden Beklagten hätten sie im Zusammenhang mit der Verpachtung der Therme an die Klägerin im November 2018 betrogen. Die Beklagten weisen die Forderung zurück und meinen, einen "Betrug" habe es nicht gegeben. Die Klägerin habe bereits die diesbezüglichen  gesetzlichen Voraussetzungen nicht nachvollziehbar dargelegt.     Zoo Magdeburg fordert nunmehr von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss auch für das Jahr 2018 (31 O 111/18 ? Handelskammer)   Verhandlungstermin:         21.05.2019, 12.00 Uhr, Saal E 14   Der Zoo Magdeburg fordert nun auch für das Jahr 2018 von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro.   In einem vorangegangen Prozess vor der Handelskammer ist mit Urteil vom 12.09.2017 im Urkundenprozess und mit bestätigendem Urteil vom 18.09.2018 im Nachverfahren entschieden worden, dass die Gemeinde Barleben für das Jahr 2017 noch zur Zahlung des Betriebskostenzuschusses verpflichtet ist. Barleben hatte aufgrund des ersten Urteils am 10.01.2018 die 300.000 Euro für das Jahr 2017 auch bezahlt.   In dem Urteil vom 18.09.2018 hat die Handelskammer allerdings die Auffassung vertreten, dass Barleben jedenfalls zur Kündigung des Gesellschaftsvertrages im Jahr 2017 mit der Folge berechtigt sein dürfte, dass Barleben jedenfalls ab 2018 den Betriebskostenzuschuss nicht mehr zahlen muss.   In dem jetzt beginnen  Nachverfahren im Rahmen des Urkundenprozess wird geklärt, ob Barleben auch für das Jahr 2018 den Zuschuss tatsächlich bezahlen muss. Mit Urteil vom 05.03.2019 hatte das Gericht bereits (vorläufig) allein aufgrund der vorliegenden Urkunden die Gemeinde Barleben zur Zahlung der 300 tsd Euro verurteilt.   Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu bezahlen.  Die Gemeinde Barleben hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.     Löffler Pressesprecher

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